Rechtliche Betreuung?

Hallo!

Angenommen wird folgender Sachverhalt:

M ist (volljährige) deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich. Es gibt da eine Bestellungsurkunde eines deutschen Amtsgerichtes, worin der Vater von M, also V, zum Betreuer bestellt wird. Der Aufgabenkreis umfasst u.a. Vermögenssorge. Dann steht noch drinnen, dass der Betreuer M im Rahmen des Aufgabenkreises gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, es bedürfen aber keine Willenserklärungen der Einwilligung des Betreuers.

M schließt, vertreten durch V, bei einer österreichischen Bank B einen Darlehensvertrag über 25.000,- Euro ab, das Darlehen wird auch ausbezahlt. Eine gerichtliche Genehmigung des Vertrages liegt nicht vor. M zahlt nun das Darlehen nicht zurück und B möchte es fällig stellen und in der Folge einklagen.

Das österreichische IPR verweist hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit auf das Personalstatut, also auf deutsches Recht. Könnte es da Probleme geben?

Gruß
Tom

Hallo Tom,
da nach §§ 9 Abs. 1, 27 Abs. 2 öIPRG die einschlägigen Bestimmungen des BGB heranzuziehen sind, sei auf § 1908i I BGB verwiesen, wonach auf die Betreuung (unter anderem) § 1822 Nr. 8 BGB anzuwenden ist. Nach dieser Bestimmung wiederum bedarf der Vormund (bzw. hier: der Betreuer) zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Mündels der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Unter diese Genehmigungspflicht fällt bereits der Überziehungskredit des Girokontos und erst Recht die Aufnahme eines Darlehens für den Betreuten. Mir erscheint daher das Zustandekommen des Darlehenvertrages bedenklich, er könnte sich als schwebend unwirksam erweisen. Es wäre aber noch zu prüfen, ob sich § 1908i I 2. Satz BGB hier auswirkt. Ob das Darlehen generell dem Wohle der Betreuten entsprach (§ 1902 II BGB), kann ich natürlich nicht beurteilen.
Ich muss aber gestehen, dass ich beim deutschen Recht nur an der Oberfläche herumkratze :wink:
Grüße, Peter

Hallo!

Ich muss aber gestehen, dass ich beim deutschen Recht nur an
der Oberfläche herumkratze :wink:

Ja eben ich auch, aber danke für die Hinweise. Rein gefühlsmäßig hab ich mir das schon so gedacht. Ich werde mich dann mal auf die Uni-Bibliothek setzen…

Gruß
Tom