Hallo,
angenommen sei folgender Fall:
Ein ca. 40 jähriger Mann lebt seit Jahren in einer festen Partnerschaft mit seinem Lebensgefährten.
Die Beziehung ist harmonisch und funktioniert.
Trotzdem gönnt sich dieser Mann hin und wieder, wie wohl viele Männer, den Besuch bei einem Prostiutierten.
Diese meist jüngeren Männer ( in der regel ab 20 Jahren ), wechseln, also nicht immer der selbe.
Nun aber lernte er einen 17-Jährigen kennen, der sich anbot gegen Geld seine Dienstleistung darzubieten.
Der ältere hat sich auf das angebot nicht eingelassen, da er die rechtliche Seite nicht kennt.
Er weiß, dass Prostitution nicht strafbar ist.
Er weiß auch, dass sexuelle Handlungen mit über 16Jährigen nicht strafbar sind.
Er würde sich aber, wenn der Fall nicht nur angenommen wäre, fragen, ob die Kombination erlaubt ist.
Ich bitte um eine rechtliche Beurteilung der Frage, nicht um eine moralische.
Zur Beruhigung:
- Der Jüngere wäre auch homosexuell, nicht drogenabhängig und auch kein schutzbefohlener.
- Die Bezahlung würde nicht zum „Lebensunterhalt“ gebraucht, sondern um sich etwas „Luxus“ zu gönnen.
- Der ältere ist nett, lieb und nutzt auch keinen aus.
danke für eure Antworten
Andere Annahme
Mal angenommen, die Eltern solcher schwererziehbarer Jugendlicher würden bewaffnete Selbsthilfegruppen bilden, welche diese Jugendlichen aufgreifen und einer Rettung durch Besserung in Internaten zuführen, wo sie einen liebevollen, aber sittlich-robusten Erziehungsstil praktizieren.
Es sei des weiteren angenommen, daß bei einer dieser Rettungsaktionen ein (lieber, netter) Freier angetroffen wird, einige Prellungen und Platzwunden erleidet und sich dazu noch Drohungen für den Fall eines Wiedersehens anhören muß.
Mit herzlichem Gruß,
Wolfgang Berger
Na, Artikel- Inhalt passend zum Datum?
Mal angenommen, die Eltern solcher schwererziehbarer
Jugendlicher würden bewaffnete Selbsthilfegruppen bilden,
welche diese Jugendlichen aufgreifen und einer Rettung durch
Besserung in Internaten zuführen, wo sie einen liebevollen,
aber sittlich-robusten Erziehungsstil praktizieren.
Bildung einer kriminellen Vereinigung, unerlaubter Waffenbesitz, Misshandlung Schutzbefohlener.
Es sei des weiteren angenommen, daß bei einer dieser
Rettungsaktionen ein (lieber, netter) Freier angetroffen wird,
einige Prellungen und Platzwunden erleidet und sich dazu noch
Drohungen für den Fall eines Wiedersehens anhören muß.
Gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung.
Ganz nett für den Anfang …
Trotzdem Gruß.
kw
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