Hi,
wer kann mir eine rechtliche Definiton für den Begriff Diensthund geben?
Ist ein Hund der im Hundetraining als Unterrichtshelfer eingesetzt wird ein Diensthund?
Danke
Steffen
Hi,
wer kann mir eine rechtliche Definiton für den Begriff Diensthund geben?
Ist ein Hund der im Hundetraining als Unterrichtshelfer eingesetzt wird ein Diensthund?
Danke
Steffen
Moin!
wer kann mir eine rechtliche Definiton für den Begriff
Diensthund geben?
Also aus Sicht der schwachsinnigen Hundeverordnungen gilt ein Hund dann als Diensthund, wenn er von Polizei, Grenzschutz, Zoll, Bundeswehr, Rettungsdiensten oder Katastrophenschutz im Rahmen und zur Erfüllung derer gesetzlichen Aufgaben genutzt wird. Laut Aussage des Berliner Ordnungsamtes ist diese Aufzählung „erschöpfend“, also vollzählig.
Zusätzlich werden lediglich geprüfte Schutzhunde im
Einsatz bei Wach- oder Ordnerdiensten den Diensthunden gleichgestellt.
Ist ein Hund der im Hundetraining als Unterrichtshelfer
eingesetzt wird ein Diensthund?
Wenn es sich um ein Hundetraining bei den genannten Institutionen handelt, dann Ja. Andernfalls Nein.
Noch Fragen? Mir fallen dazu kaum noch welche ein 
Gruß vom
Dicken MD.