Rechtliche definition garteneinrichtung

ich will wissen ob ein GEWÄCHSHAUS rechtlich als Garteneinrichtung definiert wird oder nich

ich will wissen ob ein GEWÄCHSHAUS rechtlich als
Garteneinrichtung definiert wird oder nich

Eine bindende Definitions von Garteneinrichtung kann ich nicht nennen. Ich denke, dass sich der Begriff wie so oft im Bereich „schwammiger Rechtslage“ aus der bindenden Rechtssprechung ergibt.

Rein vom logischen Verständnis her dürfte es sich nicht am Gewächshaus selbst festmachen lassen. Vielmehr wird zunächst zu klären sein, ob es ein „Garten“ ist, in dem etwas aufgestellt wird.

Wenn die Definition für einen Garten klar ist, bin ich eigentlich überzeugt davon, dass alle bewegliche und unbewegliche, baulichen und vorübergehenden Sachen als „Garteneinrichtung“ definiert werden können.

Ein Gewächshaus zählt somit nach meinem Rechtsverständnis dann zur Garteneinrichtung, wenn es auf einem als Garten eigestuften Grundstücm steht und für Gartentypische Abläufe (anpflanzen,…) verwendet wird.

Sowie etwas gemauert wird in deinem Garten - auch wenn
es nur der Sockel oder das Fundament des Gewächshauses
ist, wird dein Garten baulich verändert.
Das kann in einigen Fällen genehmigungspflichtig sein -
die Frage wäre mit dem Vorstand deines Gartenvereins zu
klären und ist in der Regel auch in der Satzung des
Vereins festgelegt. Falls der Garten nicht zu einem
Gartenverein gehört, musst Du grundsätzlich den Pächter
kontaktieren, wenn Du etwas festes mauerst oder
betonierst.
Leider kenne ich nicht den Hintergrund Deiner Frage -
Fakt ist, das alles was massiv gebaut wird auch
genehmigungspflichtig ist. Das hat den Hintergrund, das
der Besitzer ( Verpächter ) auch die Kündigung des
Pachtstückes aussprechen und die Rückgabe im "
Urzustand " also unbebaut erwirken kann.
Wenn es denn einmal - genehmigt- steht, gehört es
natürlich zur Einrichtung des Gartens.
Im Falle der Abgabe eines Gartens gibt es auch
sogennante " Schätzer " die den Wert des Gartens anhand
von genauen Richtlinien ermitteln.
Die Kleinpachtlandordnung ist dabei eine der
Richtlinien.Wenn es um die Schätzung des Gartens geht,
wende dich an den Vorstand deiner oder einer anderen
Gartensparte,jeder Verein hat mindestens zwei "
Schätzer". Das Schätzprotokoll kostet nicht viel und
ist natürlich ein gutes Argumentationsmittel im
Verkaufsgespräch und zugleich als Beweismittel über den
abgebenen Garten von Bedeutung.
Ich hoffe, meine Antwort hilft Dir weiter - ansonsten
konkretisiere die Frage nochmal, schildere mir die
Details und schreib mir per E-mail direkt.
[email protected]

LG CHris

ich will wissen ob ein GEWÄCHSHAUS rechtlich als
Garteneinrichtung definiert wird oder nich

HI yvory81, keine ahnung :smile: