Rechtliche Definition von Beleidigung?

Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?

Sehr geehrter Laufhaselauf!

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Straftatbestand der Beleidigung ist in § 185 StGB geregelt. Jedoch gibt dieserkeine Auskunft darüber, wann eine Beleidigung vorliegt.

Nach der herrschenden Auffassung stellt die Beleidigung einen Angriff auf die Ehre da. Dieser Ehrverletzung muss durch die Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung ausgedrückt werden.

Plastischer gesagt:
Die ehrverletzende Meinung muss gegenüber einem Dritten geäußert werden. Es muss sich um kein gesprochenes Wort handeln, sondern kann auch durch Gestik (z.B. an-die-Stirn-tippen) geschehen. Oder auch durch Tätigkeiten gegenüber dem Ehrverletzten (wie z.B. eine Ohrfeige).

Ob eine Äußerung/Handlung eine beleidigung darstellt, muss im zweifelsfall ein Richter entscheiden. Hierbei wird er vor allem darauf abstellen, wie ein unbeteiligter Dritter die Äußergung/Handlung verstehen konnte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Über ein Feedback würde ich mich freuen.

TheOneAndOnly

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Sehr geehrter TheOneAndOnly09,

vielen Dank für die erschöpfende Auskunft. Wenn ich diesen Fall jetzt einmal zu ende spinnen würde, könnte man doch mit Fug und Recht von einer Spinnerei sprechen. Als Urheber dieser Fallspinnerei,kann ich mich doch nicht beleidigt fühlen, wenn nun jemand sagt, was ich von dieser Spinnerei halten soll,sag ich hier lieber nicht. Dann könnte ich doch wohl eher dankbar dafür sein, daß es nicht zu einer ungefragten Bewertung dieser Spinnerei gekommen ist.Einen Fall zuende zu spinnen ist doch durchaus eine gebräuchliche Ausdrucksweise und hat nichts mit Ehrverletzung zu tun.Können wir da konform gehen ? oder sieht ein Gericht das nach den Gesichtspunkten der supjektiven Einschätzung, desjenigen der sich dadurch beleidigt fühlt? Also rein objektiv betrachtet, ist dies keine persönliche Beleidigung, obwohl ich die Möglichkeit nicht ausschliessen möchte, daß dies einen bestimmten Typ Menschen, sich beleidigt fühlen lässt, obwohl es keine wirkliche Beleidigung ist. Würde mich über eine Anmtwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

laufhaselauf

Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im
rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?

Eine Beleidigung ist jede Verletzung der persönlichen Ehre eines anderen und Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person.

Es ergibt sich folgende Gliederung:

Ehrverletzung

gegenüber dem Verletzten (Beleidigung)
Ehrverletzung in Form eines Werturteils
Ehrverletzung in Form einer Tatsachenbehauptung (üble Nachrede)
speziell wider besseren Wissens (Verleumdung)
bei Personen des politischen Leben (üble Nachrede)
in Bezug auf Verstorbene (Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener)

Strafbar ist die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer Person. Die Äußerung muss ehrverletzen sein. Hierbei muß man unterscheiden, dass eine Unhöflichkeit oder Taktlosigkeit noch keine Beleidigung ist.

Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im
rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?

Hallo.
Eigentlich ist Strafrecht nicht mein Lieblingsfach und da ich jetzt verreist bin, habe ich keine Bücher dabei.
Soviel kann ich zur Beleidigung (B) sagen:
B ist die Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung einer anderen Person gegenüber dieser Person (§ 185 StGB) oder Dritten (§§ 185, 186, 187, 188 StGB). Es muss ehrenverletzend sein.
Das muss nicht unbedingt eine Äußerung sein, auch Gestik (z.B. Fuck-Zeichen) und Tätlichkeiten (z.B. Anspucken) gehören dazu. Auch die an sich nicht „schlimmen“ Wörter können in konkreter Situation ehrenverletzend sein.

Hoffe, damit konnte ich Ihnen zumindest eine Grundorientierung geben.

MfG
Nikitozzzzz

Hallo Nikitozzzzz,

vielen Dank für die gemachte Mühe.
Nun kann es doch aber sein das sich jemand in der Ehre Verletzt fühlt, wo überhaupt garnichts ehrverletzendes statt gefunden hat. Sei es aufgrund psychischer defizite oder einfach nur um den angeblichen Beleidiger zu Mißkreditieren.Mit diesem Vorwurf der persönlichen Beledigung (B), sprich zu sagen der hat mich persönlich beleidigt, der gehört hier nicht hin, jemanden zu mobben.
Angenommen ich würde diesen Fall hier zu ende spinnen, könnte doch jeder von einer Spinnerei sprechen, in diesem Fall wäre dies doch die Beschreibung eines Vorgangs, was kann daran Ehrverletzend sein.Die Bewertung dieses Begriffs findet doch dann im Kopf des angeblich Beleidigten statt, er verletzt sich letztendlich selbst mit seiner eigenen Bewertung. Was meiner Meinung nach auf eine pathologische Veranlagung hinweißt.Das würde allerdings zu weit führen und sollte man den entsprechenden Fachärzten überlassen.

Schönen Gruß laufhaselauf (ianal)

Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im
rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?

Hallo, Laufhaselauf))) Ich bin der Meinung, dass Beleidigung darstellen ist nicht unbedingt das haengt von der Situation… es ist einfacher fuer mich den Mensch vergeben und die Dingen nicht komplizieren :smile:
Hoffe, dass ich habe deine Frage beantworten))
Gruss
Nina

Leider kann ich dir da auch nicht weiterhelfen den es gibt da viele kleinigkeiten zu beachten.

Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im
rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?