Meine Frage ist dahingehend, wann eine Beleidigung im rechtlichen Sinne gesehen, eine Beleidigung darstellt?
Juristen definieren Beleidigung als die Kundgabe der Nicht- oder Missachtung.
Juristen definieren Beleidigung als die Kundgabe der Nicht-
oder Missachtung.
Das ist interessant, also wenn theoretisch ein Mitarbeiter der GEZ vor meiner Tür steht und sagt:
„Guten Tag ich bin Beamter der GEZ, unser Peilwagen hat festgestellt, dass sie fernsehen, ich bin hier um die Anmeldung durch zu führen, wenn sie nicht folge leisten komme ich mit der Polizei zurück.“
und ich darauf hin in schallendes Gelächter(eindeutig erkennbares künstliches lachen) ausbreche und dabei ununterbrochen mit dem Zeigefinger auf ihn zeige und zu guter letzt einfach die Tür zu werfe, habe ich mich dann tatsächlich schon der Beleidigung strafbar gemacht?
Dies wäre ja eindeutig eine Missachtung meinerseits.
Ich habe die Situation konform zu FAQ 1129 formuliert und behaupte nicht, dass dieses Ereignis so oder so ähnlich statt gefunden hat.
och, wenn man die „nötigung“ des gez mitarbeites sieht, sollte auslachen doch das „mildeste“ mittel der notwehr sein 
hth