Hallo,
in den Angaben zu einem Seminar steht:
-verbindliche Anmeldung
-bei kurzfristiger Absage wird die Gebühr nicht erstattet
Jetzt die Frage: Was ist die rechtliche Definition von
*kurzfristig*?
Es gibt keine Definition, wieviele Tage kurzfristig sind, da sich das immer auf die Sache bezieht.
Kurzfristige Erfolgsrechnung z.B.: ein Jahr
Kurzfristige Beschäftigung: 2 Monate
Im Zweifelsfall wäre es also evtl vor Gericht zu entscheiden, ob z.B… 14 Tage jetzt kurzfristig sind oder nicht.
Ich würde es in so einem Fall annehmen: kurzfristig ist es, wenn so abgesagt wird, dass man nicht mehr reagieren kann, also z.B. den Platz für das Seminar noch einmal neu ausschreibt.
Anstatt kurzfristig würde ich immer den Zeitraum definieren, also z.B.: eine Stornierung ist nur bis 30 Tage vor Seminarbeginn kostenlos möglich.
Und ist eine AU ein Grund für eine
Geldrückerstattung?
Ich denke, nicht. Wahrscheinlich muss man aber nicht den vollen Betrag zahlen. Der Veranstalter muss sich zumindest anrechnen lassen, dass er auch Geld gespart hat, z.B. weil keine Verpflegung eingenommen wurde, die evtl. mit im Preis war.
Vielleicht weiß einer von Ihnen eine Antwort.
Lieben Dank im vorraus.
Publupusteblume
Grüße
Holygrail