Hallo Experten,
kann mir mal jemand die rechtlichen Definitionen von „Kündigung“, „Widerruf“ (bei Haustürgeschäften) und „Rückabwicklung“ mitteilen? Verbraucher will Rückabwicklung, Firma sagt, Widerrufsfrist abgelaufen, daher Kündigung…
Danke im voraus,
maxxler71
Der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf liegt im unterschiedlichen Zeitpunkt der Wirkung. Wenn ein (etwas ungenau gesprochen) ein Vertrag widerrufen wird, dann gilt er als von Anfang an nicht wirksam zustande gekommen. Dann muss er „rückabgewickelt“ werden, das heißt, die gegenseitig schon empfangenen Leistungen müssen zurückgegeben werden. Es soll also mit anderen Worten alles so sein, als ob der Vertrag nie abgeschlossen worden wäre.
Bei einer Kündigung (nur bei Dauerschuldverhältnissen möglich, z.B. Miete oder Abo) wird gesagt: Der Vertrag wird ab dann und dann nicht mehr gültig sein. Eine Rückabwicklung erfolgt hier nicht, weil für der Vertrag für die Vergangenheit ja gegolten hat und die gegenseitig empfangenen Leistungen ja auch so gewollt und „richtig“ waren.
Levay
Hallo,
also bei einem Widerruf habe ich zwei Wochen Zeit vom Vertrag zurückzutreten, das ist so als würde der Vertrag nicht existieren, beide Parteien haben keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag mehr.
Bei einer Kündigung bin ich gezwungen, den Vertrag bis zum Ende zu erfüllen. Das heißt ich muß, bis die Kündigung greift, die vertragsgemäße Leistung abnehmen und bezahlen.
Eine Rückabwicklung geht nur, wenn beide Parteien sich damit einverstanden erklären.
Gruß
Tina
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also bei einem Widerruf habe ich zwei Wochen Zeit vom Vertrag
zurückzutreten
Nee: zu widerrufen.
Eine Rückabwicklung geht nur, wenn beide Parteien sich damit
einverstanden erklären.
Nein, auch dann, wenn es das Gesetz vorschreibt, insbesondere also beim rechtlich möglichen Widerruf.
Levay
Sorry, habe die Frage wohl nicht richtig formuliert…
Firma sichert Leistung zu, dann wird eine Gebührenzahlung fällig. Die Firma schreibt in Ihren AGB´s, dass sie die Gebühren vollständig zurückerstattet, sollte die Leistung nicht wie vereinbart erbracht werden („Rückabwicklung“ steht im Vertrag). Dies ist passiert. Es wurde eine andere Leistung erbracht als die beantragte. Nun sagt Kunde, er möchte die Rückabwicklung und sein Geld zurück. Firma schreibt, Kündigung eingegenagen, allerdings nicht in der Widerrufsfrist. Ersattung der Gebühren daher nicht möglich…
Daher die Definitionsfrage Kündigung / Widerruf und Rückabwicklung. Hier stehen ja zwei Meinungen gegeneinander.
Gruß und nochmals DANKE, maxxler71
Du solltest dich nicht an den Begrifflichkeiten aufhalten, zumal die auch in AGB falsch stehen können.
Wenn in den AGB gesagt wird, dass im Fall X eine Rückabwicklung erfolgt, und wenn Fall X eingetreten ist, dann muss die Rückabwicklung auf Kundenwunsch eben erfolgen. Notfalls muss man sich eben anwaltlicher Hilfe bedienen, um das durchzusetzen.
Levay