Rechtliche Deutung Mietdauer bis zu 2 Jahre?

Hallo ihr zusammen!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mieter X ist am 01.10.2010 in eine Wohnung gezogen und hat vom Vormieter die Küche für 3.000 Euro abgekauft. Da dieser 3.500 Euro wollte und der Mieter X die restlichen 500 Euro nicht hatte, hat der Vermieter diesen Teil übernommen. Zusätzlich wurde in einem Schreiben festgehalten:

„Nachtrag zum Mietvertrag: Die Zuzahlung bei der Übernahme der Küche in Höhe von 500 Euro ist bei einer Mietdauer bis zu zwei Jahre an den Vermieter zu erstatten.“

Nun hat der Mieter X das Mietverhältnis zum 30.09.2012 gekündigt.
Dieser dachte, dass er diese Zuzahlung nicht mehr zurückzahlen muss, der Vermieter meint doch!

Wer hat nun Recht hat?
Vielen Dank schonmal für eure Antwort.

Mietdauer bis zu zwei Jahre

es sind doch zwei jahre. also hat der mieter zu zahlen. wo ist das problem?

Hallo !

Es fehlt wohl mindestens 1 Tag,um die 2-Jahres-Frist zu übertreffen.

Die Klausel bei der Vermieterbeteiligung an der übernommenen Küche des Vormieters ist doch so zu verstehen,er „schenkt“ dem Mieter diese 500 € unter der Bedingung,dass er länger als 2 Jahre dort wohnen bleibt.
Sonst möchte er es erstattet bekommen.

Finde ich schon OK,schließlich hatte er doch dem Mieter diese 500 € mind. vorfinanziert und knüpfte die „Schenkung“ an eine Bedingung der Mietdauer.

mfG
duck313

Hallo,

„bis zu 2 Jahren“ bedeutet, ab dem Beginn des 3. Jahres nicht mehr, es ist aber innerhalb der 2 Jahren.

lG

Mietdauer bis zu zwei Jahre

es sind doch zwei jahre. also hat der mieter zu zahlen. wo ist das problem?

Dass solche Formulierungen nicht immer unproblematisch sind, zeigen doch die vielen Urteile, die da vor einiger Zeit im Zusammenhang mit der Gewährung von Neukundenboni und Kündigungsfristen ergangen sind. Die einen legen das so aus, die anderen so. Da wird dann schon mal vor Gericht versucht zu ergründen, wie das der juristisch nicht vorgebildete Durchnittsbürger verstehen könnte.
Sowas ist naturgemäß nicht zwangsläufig auf die hier gestellte zu übertragen. Es soll nur darauf hinweisen, dass solche Foemulierungen problematisch sein können, wenn sie gegenüber Otto-Normalbürger genutzt werden.

Grüße