Rechtliche Ebay Frage

moin,

ich bin ein ziemlicher ebay newbie und würde euch mal gerne einen Fall schildern damit ich vorbereitet bin falls ein solcher mal auftreten sollte:wink:
Also nehmen wir mal an Mr. XY hat in ebay ein ziemliches schnäppchen gemacht und bei einem Privatverkäufer ein Motherboard für ca 100€ billiger ersteigern können. Unter anderem weil der Privatverkäufer sein Angebot um 7 uhr morgen hat enden lassen.
Nun hat XY mit paypal bezahlt. Paypal hat irgend ein Problem und behält das geld etwa eine woche bei sich bevor es das geld auf das Konto des Verkäufers überweist. Kurtz darauf geht eine E-mail des Käufers ein er würde den Artikel Spätestens in 2 Tagen versenden.
Inzwischen Hat XY noch bei einigen andren Händlern Computerkomponenten zusammengekauft da er sich ja einen pc selber bauen will. Insgesamt für ca 1000 €.
Nun sind nach ca einer halben woche alle komponenten da…ausser dem Mainboard.
XY schreibt eine erste e-mail mit der frage an den verkäufer des mainboards ob dieser es schon abgeschickt hat…keine antwort. ca 2 tage nach versenden der ersten e-mail schreibt xy eine 2te in der er den verkäufer dringlichst darauf hinweist den Artikel endlich zu versenden. Inzwischen ist nach eingang der Bezahlung der boards schon eine geschlagene Woche vergangen. Doch der Verkäufer meldet sich nichtmer.
Nachdem sich der Verkäufer 2 wochen nach eingang der zahlung immer noch nicht gemeldet hat wird XY ungeduldig, vorallem weil er schon seit einem knappen monat Computerhardware im wert von 1000 euro zuhause rumliegen hat welche ziemlch schnell an Wert verliert.
Bei XY entsteht der Verdacht, dass der Verkäufer das Mainboard für solch einen billigen Preis nicht abgeben will, daher den Kopf in den Sand steckt und abwartet bis XY sich das Geld von paypal wieder geholt hat, um das Board dann unter der Hand teurer zu verkaufen.
Damit würde dem Verkäufer „nur“ eine schlechte Bewertung und eine Verwarnung von Ebay blühen. In solche einem fall kann man sich auch mal für die 100 Euro entscheiden, denkt sich XY.
Weil es Für XY nicht in Frage kommt das gemachte Schnäppchen einfach so sausen zu lassen und sich den Artikel für 100 Euro mer zu kaufen fragt er sich was er den sonst noch unternehmen könne um möglichst schnell an seinen artikel zu kommen. Schließlich hat er einen verbildlichen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen.
XY Fragt sich wie lange ein Verkäufer wohl das Recht hat den bezahlten Artikel zurückzuhalten bis es eine Straftat wird und XY den Verkäufer anzeigen kann.
Ausserdem würde er gerne wissen was ihr in seiner Situation tun würdet.

MfG
Phil

Hallo,

XY Fragt sich wie lange ein Verkäufer wohl das Recht hat den
bezahlten Artikel zurückzuhalten bis es eine Straftat wird und
XY den Verkäufer anzeigen kann.

er hat natürlich nicht das Recht, den Artikel zurück zu halten. Er muss vielmehr umgehend liefern. Aber ob das eine Straftat „wird“, hängt nicht vom Zeitrahmen sondern von anderen Umständen ab. Einfaches „Nicht-Liefern“ ist nicht strafbar. Strafbar wäre es, wenn der Verkäufer in der Absicht gehandelt hätte, niemals die Ware zu versenden. Das wäre u.U. Betrug. http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug

Ausserdem würde er gerne wissen was ihr in seiner Situation
tun würdet.

In die FAQ des Ebay Bretts sehen: http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/list/1207?conte…

Gruß

S.J.