Hallo an alle
Ich hätte gerne einmal Eure Einschätzung von folgender AGB-Problematik:
Ein Telekommunikationsanbieter behält sich in den AGB vor, den Vertrag bei Nichtzahlung einer Rechnung (2 Monate Verzug) zu kündigen und im gleichen Zuge alle Gebühren bis zum Vertragsende einzufordern. Die fristose Kü wurde in der letzten (2.) Mahnung angekündigt.
Unser fiktiver Kunde kann nun sagen wir mal 2 Monate nicht zahlen, wird danach aber wieder insoweit liquide, daß er den Hauptteil der Forderung nach Zugang der schriftlichen fristlosen Kü tilgt.
Wie beurteilt ihr bzgl des AGB-Gesetzes und der Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen
1.) die Wirksamkeit der Klausel im Hinblick auf die generelle Frage, daß der Anbieter die Leistungen für die gesamte Rest-Vertragslaufzeit einstellt und gleichzeitig die vollen Gebühren erhebt
2.) die Folgen der fristlosen Kü nach Tilgung fast der gesamten Hauptschuld
Danke im Voraus für versierte Meinungen!
Gruß,
LeoLo