Rechtliche Einschätzung von AGB

Hallo an alle

Ich hätte gerne einmal Eure Einschätzung von folgender AGB-Problematik:

Ein Telekommunikationsanbieter behält sich in den AGB vor, den Vertrag bei Nichtzahlung einer Rechnung (2 Monate Verzug) zu kündigen und im gleichen Zuge alle Gebühren bis zum Vertragsende einzufordern. Die fristose Kü wurde in der letzten (2.) Mahnung angekündigt.

Unser fiktiver Kunde kann nun sagen wir mal 2 Monate nicht zahlen, wird danach aber wieder insoweit liquide, daß er den Hauptteil der Forderung nach Zugang der schriftlichen fristlosen Kü tilgt.

Wie beurteilt ihr bzgl des AGB-Gesetzes und der Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen
1.) die Wirksamkeit der Klausel im Hinblick auf die generelle Frage, daß der Anbieter die Leistungen für die gesamte Rest-Vertragslaufzeit einstellt und gleichzeitig die vollen Gebühren erhebt
2.) die Folgen der fristlosen Kü nach Tilgung fast der gesamten Hauptschuld

Danke im Voraus für versierte Meinungen!

Gruß,
LeoLo

Wie beurteilt ihr bzgl des AGB-Gesetzes und der
Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen
1.) die Wirksamkeit der Klausel im Hinblick auf die generelle
Frage, daß der Anbieter die Leistungen für die gesamte
Rest-Vertragslaufzeit einstellt und gleichzeitig die vollen
Gebühren erhebt

Voll o. k. Wir reden doch sicher von einem typischen 24-Monatsvertrag, vielleicht ein Handyvertrag, bei dem auch ein Handy kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Dann würde es dieser Klausel nicht einmal bedürfen, denn dasselbe ergibt sich aus dem Gesetz: § 628 BGB. Ohne Kündigung wären weiterhin die Grundgebühren angefallen, die können nun als Schadensersatz geltend gemacht werden.

2.) die Folgen der fristlosen Kü nach Tilgung fast der
gesamten Hauptschuld

Diese Tilgung ändert gar nichts. Die Kündigung ist doch schon vorher erfolgt!

Levay