Rechtliche Folgen bei Angriff eines Hundes

Hallo,

ich bin gerade dabei ein Referat für die Schule vorzubereiten. Allerdings fehlt mir eine wichtige Information dafür. Kann mir jemand sagen wie die rechtliche Lage ist, wenn ein Hund einen anderen Menschen angreift?
Ich weiss, das ist eine sehr allgemeine und weitgefächerte Frage. Ich möchte das auch nur im allgemeinen Rahmen wissen. Also was im besten und im schlimmsten Falle die Folgen für den Hund (was mir recht logisch erscheint) sind, bzw. hauptsächlich die Folgen für den Besitzer sind (Geldstrafe, Bewährungsstrafe, Gefängnisstrafe?)?
Ich hoffe, jemand kann mir die Frage beantworten! Das würde mir wirklich sehr weiterhelfen!
Danke!

Gruß
nicol

Hallo!

Also was im besten und im schlimmsten Falle die Folgen für den
Hund (was mir recht logisch erscheint) sind, bzw.
hauptsächlich die Folgen für den Besitzer sind (Geldstrafe,
Bewährungsstrafe, Gefängnisstrafe?)?

Mhhh…ich würde da zwei Bereiche auseinander halten, nämlich die zivilrechtliche Seite und die strafrechtliche Seite.
Zivilrehtlich haftet der Hundehalter aus § 833 BGB auf Schadensersatz, im Regelfall lso Dinge wie Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld. Das ist eine verschuldensunabhängige Haftung, es kommt also nicht darauf an, ob der Hundehalte etwa mit dem Verhalten seines Tieres rechnen konnte.
Im Strafrecht sieht das schon anders aus. Man kann da an fahrlässige Körperverletzung denken, § 229 StGB. Der Strafrahmen liegt bei Geldstrafe oder FS bis zu drei Jahren. Da muss man sich halt fragen, ob der Hundehalter fahrlässig die Verletzung herbeigeführt hat und ob ihm das persönlich vorwerfbar ist, ob er also schuldhaft gehandelt hat.

Gruß,

Florian.

Hi,

Kann mir
jemand sagen wie die rechtliche Lage ist, wenn ein Hund einen
anderen Menschen angreift?

Es wurde schon gesagt was fuer zivilrechtliche Folgen (also Schadensersatz etc.) eintreten koennen. Diese sind mE fuer alle Faelle gleich (also nicht die hoeher des Schadenersatzes sondern die genannten Rechtsgrundlagen).

Ich weiss, das ist eine sehr allgemeine und weitgefächerte
Frage. Ich möchte das auch nur im allgemeinen Rahmen wissen.

Na so ganz allgemein geht das nicht, denn es ist doch recht unterschiedlich.

  1. Der Hund beisst ohne gehetzt worden zu sein

Dann waere das wie bereits gesagt ggf. Fahrlaessige Koerperverletzung

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__229.html

Also eine Straftat.

Fuer den Besitzer.
Fuer den Hund waere die (in Deinem Fall) Bayrische Hundeverordnung anzuwenden.

http://www.tierheim-forchheim.de/Soka/baden-w.html

Hierbei wird auch noch zwischen Kampfhunden und gefaehrlichen Hunden unterschieden wie Du siehst. Ob ein Hund bei erstauffaelligkeit schon als „gefaehrlicher Hund“ isd Verordnung gild kann ich Dir nicht sagen, muesstest Du ggf. nachfragen.
Dementsprechende Folgen aus der Verordnung wuerden dann in Kraft treten, also Anordnung zum Maulkorb oder Leinenzwang etc. (wenn es nicht sowieso ein Kampfhund ist)
Ausserdem kann also schon (je nach Hund) das laufenlassen ohne Maulkorb eine Ordnungswidrigkeit sein.
Das ganze kann bis zur Wegnahme oder gar toetung des Hundes gehen.

Somit haetten wir schon eine Straftat und eine Ordnungswidrigkeit.

  1. Wuerde der Hund gehetzt waere es eine Straftat nach

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__224.html

da der Hund hier als gefaehrliches Werkzeug gilt. Wie Du siehst ist die Strafandrohung viel hoeher.
Die Ordnungswidrigkeit aus der HundeVO kaeme dazu.
Und der Hund wuerde wohl ziemlich sicher weggenommen werden, ggf. getoetet.

Du siehst also das thema ist wirklich weit gefaechert und nicht pauschal zu beantworten.

Gruss,

DM