Folgendes:
Motorradfahrer M fährt gemütlich mit knapp 50 km/h in einer Fahrzeugkolonne innerorts. Von rechts kommt ein Autofahrer A, der das dortige Stop-Schild ignoriert u einfach auf die von M befahrene Straße einbiegt. Um einen Sturz zu vermeiden (weiträumiges Ausweichen aufgrund Gegenverkehrs nicht möglich, Gefahrenbremsung wegen dicht auffahrenden Hintermannes ebenso), streckt M das gestiefelte Bein aus, tritt so eine Beule in die Tür des Pkw u kann das Motorrad so ohne einen Kratzer am eigenen Fahrzeug abfangen. M setzt seine Fahrt unbeirrt fort, der Autofahrer ebenfalls.
Frage 1:
Wer hat Schuld? Ich sehs so, dass der Motorradfahrer eigentlich schuldos ist, sich aber durchs Weiterfahren strafbar (Unfallflucht, obwohl eigentlich Opfer?) gemacht hat.
Frage 2:
Kann dem Motorradfahrer angelastet werden, dass er nicht angehalten hat?
Frage 3:
Sollte der Vorfall ggf der Polizei gemeldet werden? Wa shaben A und/oder M seitens der StA zu befürchten?
ein Blick ins Gesetz vereinfacht die Rechtsfindung oft ungemein. Ich zitiere mal die interessanten Teile des § 142 StGB:
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat …
…
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Jetzt noch die gängige Definition Unfall:
Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt und unmittelbar zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. (Grenze rund € 50,–)
Und noch eine nette Erläuterung zum Thema „Unfallbeteiligter“:
Es kommt nicht darauf an, wer den Unfall tatsächlich verschuldet hat. Unfallbeteiligter ist vielmehr jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.
Fassen wir zusammen: Unfall lag vor, Schaden auch nicht unerheblich, Unfallbeteiliger war der Mopedfahrer auch, Entfernen lag auch vor, könnte also Ärger geben.
Unfall ist
ein plötzliches Ereignis (+)
im Straßenverkehr, (+)
das mit dessen typischen Gefahren zusammenhängt (+)
und unmittelbar (+)
zu einem nicht völlig belanglosen Personen- oder Sachschaden führt. (+)
Wenn ich beim Bremsen mit dem Moped wegrutsche und mich dann mit dem Fuß am Querverkehr „abstütze“ dann hängt das ja wohl mit den typischen Gefahren des Staßenverkehr zusammen, oder?
Ich fahre zwar kein Motorrad, aber wenn ich mit dem Fahrrad wegrutsche, stütze ich mich i.d.R. mit dem der „Rutschrichtung“ abgewandten Bein am Boden ab.
Wegrutschen und dabei das Rad so aufrecht zu halten, dass ich mich mit dem anderen Fuss an einer senkrechten Autotür, unterhalb des Fensters „abstützen“ kann, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Von daher teile ich erstmal @q_treibaer´s Ansicht und unterstelle eine Sachbeschädigung, bis mich jemand vom Gegenteil überzeugt.
Wenn ich beim Bremsen mit dem Moped wegrutsche und mich dann
mit dem Fuß am Querverkehr „abstütze“ dann hängt das ja wohl
mit den typischen Gefahren des Staßenverkehr zusammen, oder?
Hi,
wenn ich wegrutsche würde ich mich aus Reflex eher Richtung Boden abstützen, weil dann bin ich in einer Schräglage.
Mit einem Stiefel zutreten, etwa in der Mitte des Pkw (Türe ), kann ich nur wenn ich senkrecht bin und parallel fahre, von daher gehe ich davon aus das die Gefahrensituation beim treten bereinigt war.
Wäre der Wagen noch nicht parallel gewesen, dann hätte es eine Kollision mit dem Kotflügel gegeben.
Wenn der Kontakt mit dem Stiefel unabsichtlich (Schutzreflex) war, dann war es ein Unfall. Wurde aus Ärger zugetreten, Sachbeschädigung.
Es gibt Situationen da ist man versucht, wirklich mal mit der Stiefel anzuklopfen, damit jemand aufwacht.
wenn den Sturz dadurch vermeide, dass ich dem lenker herumreisse und mit dem Fuss gegen die Tür des von der Seite kommenden Fahrzeugs stosse ist das nach wie vor ein Unfall.
Selbst wenn ich - wie du schreibst - hineinschlittern würde… wovon im ausgangsposting übrigens nicht die Rede war, würde dies nichts daran ändern, dass es ein Unfall ist.
Was willst Du uns mitteilen? Dass der Täter sich vom Vorwurf des § 142 StGB freisprechen kann, wenn ihm der Nachweis gelingt, dass er die Sachbeschädigung vorsätzlich begangen hat?
Nun, bei dem geschilderten Verlauf könnten ja die Versicherungen der Beteiligten auf die Idee kommen, es handle sich nicht um einen Unfall - um so vielleicht um eine Begleichung herumzukommen?!