Eine Person zieht im November letzten Jahres in eine Mietwohnung ein, wobei es sich um eine Haushälfte eines Doppelhauses handelt
So ganz nebenbei erfährt er beim Verhandlungsgespräch, das die Wohnung komplet neu renoviert wurde, neue Küche, neuer Fussboden, neue Tapeten usw .
der Grund hierfür wäre das ableben des Vormieters im Frühjahr des Jahres, der wohl zuvor längere Zeit im Krankenhaus gelegen hat und sich wohl deshalb nicht mehr so richtig um die Wohnung gekümmert hat
Seit geraumer Zeit bekommt der neue Mieter Post von Amtsbehörden wie Gericht Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden und vom Gerichtsvollzieher, addressiert an den Vormieter .
Der neue Mieter schickt die Briefe zurück mit dem Vermerk : Empfänger verstorben.
Gestern Abend kommt der neue Mieter von der Arbeitsstelle nach Hause, an seiner Haustüre klebt ein Siegel : Türe wurde amtsrechtlich geöffnet, der neue Schlüssel kann ( dort ) abgeholt werden
Der neue Mieter fährt zur Polizei, lässt sich zusammen mit der Polizei die Haustüre öffnen und findet in der Wohnung Amtssiegel auf dem TV , Computer und diversen anderen Gegenständen.
Seit geraumer Zeit bekommt der neue Mieter Post von
Amtsbehörden wie Gericht Staatsanwaltschaft, Ordnungsbehörden
und vom Gerichtsvollzieher, addressiert an den Vormieter .
Wie soll dies möglich sein ?
Ist der Name des Mieters identisch mit dem Namen des Verstorbenen!
Oder hat der Mieter vergessen, die Namensschilder auszutauschen am Briefkasten sowie an der Wohnungstür.
Ja, merkwürdig ist das schon.
Aber es soll ja auch Fälle gegeben haben, da hat ein Einsatzkommando die falsche Wohnung gestürmt .
Merkwürdig ist auch, die Polizei kommt mit zur Wohnung statt nur den neuen Schlüssel auszuhändigen.
Der Gerichtsvollzieher hat bestimmt ein Schriftstück in der Wohnung zurückgelassen. Also hat man doch eine Kontaktperson mit der man sprechen und alles aufklären kann.
Von wem hat man denn eigentlich Wohnung(Haushälfte) angemietet ? Das müssten doch die Rechtsnachfolger des Verstorbenen und Schuldners sein, wohl die Verwandten, die Erben. Hat man die nicht nach dem Eintreffen der Briefe mal kontaktiert ?
Der neue Mieter fährt zur Polizei, lässt sich zusammen mit der
Polizei die Haustüre öffnen und findet in der Wohnung
Amtssiegel auf dem TV , Computer und diversen anderen
Gegenständen.
na ja, auch wenn ein anderes Namensschild an der Klingel angebracht ist, ist der Gerichtsvollzieher trotzdem Verpflichtet seinem Auftrag nachzugehen.
Da der Gerichtsvollzieher von der Neuvermietung nichts wusste, macht der halt eben seinen Job und pfändet was das Zeug hält, da er der Meinung ist, die Sachen gehören dem Schuldner.
Wahrscheinlich wurde von den Erben gemietet, oder?
Eine Beratung und Aufklärung des Sachverhaltes über einen Anwalt, wäre sicherlich nicht die schlechteste Idee.
Der neue Mieter fährt zur Polizei, lässt sich zusammen mit der
Polizei die Haustüre öffnen und findet in der Wohnung
Amtssiegel auf dem TV , Computer und diversen anderen
Gegenständen.
na ja, auch wenn ein anderes Namensschild an der Klingel
angebracht ist, ist der Gerichtsvollzieher trotzdem
Verpflichtet seinem Auftrag nachzugehen.
Da der Gerichtsvollzieher von der Neuvermietung nichts wusste,
macht der halt eben seinen Job und pfändet was das Zeug hält,
da er der Meinung ist, die Sachen gehören dem Schuldner.
Meines Wissens nach, ist ein Gerichtsvollzieher nicht berechtigt ohne polizeiliche Hilfe eine Wohnung aufzubrechen.
Und die Polizei wird schon überprüfen, wem diese Wohnung gehört.
Meines Wissens nach, ist ein Gerichtsvollzieher nicht berechtigt ohne polizeiliche Hilfe eine Wohnung aufzubrechen.
Sehe ich auch so. Er darf/kann nichtmal Gerichtspost zustellen, wenn der Name des Empfängers nicht an Wohnung/Briefkasten steht.
Wirklich sehr merkwürdig.
M.E. hat sich der GVZ ersatzpflichtig sowie wegen Hausfriedensbruch strafbar gemacht > Anwalt einschalten > Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch bei der Polizei
Wurde denn schonmal beim Einwohnermeldeamt nachgefragt, ob der verstorbene Schuldner etwa noch dort als lebend gemeldet ist?
Doch, er darf auch ohne Polizei die Wohnung öffnen lassen. Polizei nimmt er in der Regel nur mit als Beistand, wenn Konfrontation mit dem anwesenden Bewohner zu befürchten ist.
Grundlage ist die Richterliche Durchsuchungsanordnung.
Da reicht ihm der Schlüsseldienst als Helfer.
Doch, er darf auch ohne Polizei die Wohnung öffnen lassen.
Polizei nimmt er in der Regel nur mit als Beistand, wenn
Konfrontation mit dem anwesenden Bewohner zu befürchten ist.
Grundlage ist die Richterliche Durchsuchungsanordnung.
Da reicht ihm der Schlüsseldienst als Helfer.
Doch, er darf auch ohne Polizei die Wohnung öffnen lassen.
Polizei nimmt er in der Regel nur mit als Beistand, wenn
Konfrontation mit dem anwesenden Bewohner zu befürchten ist.
Grundlage ist die Richterliche Durchsuchungsanordnung.
Da reicht ihm der Schlüsseldienst als Helfer.
Diese herauskopierte Passage aus deinem Link, dürfte für den betroffenen die Hauptpassage sein:
Was ist zu tun, wenn Sie den Eindruck haben, daß die Pfändung nicht ordnungsgemäß verlaufen ist ?
Wenn Sie den Eindruck haben, daß der Gerichtsvollzieher z.B. zuviel gepfändet hat oder sonst irgendwelche Fehler bei der Pfändungsmaßnahme vorliegen könnten, müssen Sie sich umgehend wehren, da hier fast überall strenge Fristen gelten.
Hier sollten Sie sich Unterstützung holen. Ansprechpartner kann die für Sie zuständige Schuldnerberatungsstelle sein, die Ihnen Informationen zum weiteren Vorgehen geben kann, oder aber die Rechtsantragsstelle Ihres Amtsgerichte.
weder der Vermieter , noch der neue Mieter ist mit dem verstorbenen Vormieter in irgendeiner Weise verwandt .
Der neue Mieter kennt lediglich durch die fasche Post den Namen, er hat ihn nie kennengelernt.
Allerdings hatte der Vormieter einen Allerweltsnamen, den es in jeder Stadt und jedem Telefonbuch mindestens 20 mal gibt .
Die Klingel ist bauartbedingt nicht beschriftet, jedoch hängt ca 50 cm daneben der Briefkasten auf dem ein Aufkleber in doppelter Visitenkatengrösse mit Name, Anschrift und Berufsbezeichnung angebracht ist .
Der neue Mieter hatte bei der Polizei darauf bestanden, das die Mitfahren als Zeuge, da ihm die Sache „spanisch“ vorkam und er zunächst an einen Einbruch dachte und nicht an eine mehr oder weniger legale durchsuchung eines Gerichtsvollziehers
Auf die Idee heute im laufe des Tages beim Gerichtsvollzieher anzurufen, endete ohne sinnvolles Ergebnis.
Der Gerichtvollzieher gab keine Auskunft da der Name des Anrufers und der Name des Schuldners nicht überein stimmten.