Rechtliche Frage Ausbildung

Hallo Experten,
Ich möchte gerne einen Azubi ausbilden. Da mein Betrieb aber in den Startlöschern steckt und ich das Kapital noch nicht habe für einen Meister, ist ein Bekannter auf die Idee gekommen einen Meister oder eine entsprechende Person mit Ausbildereignungsprüfung zu nennen.
Soll bedeuten: Person x steht als Ausbilder, arbeitet aber nicht im Betrieb.Soll auch kein Geld bekommen.
Nun kenne ich eine Person, die das machen würde. Der Hacken liegt aber ganz woanders. Die Person bezieht Herz IV.
Kann ich ohne Risiko diese Person als Ausbilder angeben ? Bekommt die Person nicht Probleme mit der AG, wenn das auffliegt? Habe ich mit Probleme zu rechnen?
Wer weiß was?
Wäre dankbar für eine Antwort. Möchte mich nicht auch noch strafbar machen und später ein schlechtes Gewissen haben, wenn ich den Bekannten ins Unglück gestürzt habe.
Grüße
Fox

Ein wenig naiv ist das schon, zu glauben, dass ein Namen auf dem Papier reicht für eine Ausbildung. Da haben alle Seiten mit GROSSEM Ärger zu rechnen. Du suchst wohl eine billige Arbeitskraft und willst einen Azubi dazu mißbrauchen?

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Hallo fox,

was sagt denn dein künftiger Azubi dazu? Er wird ausgebildet ohne Anwesenheit eines Ausbilders?? Wird das so ne art Fernakademie?

Befrag doch mal Dein Gewissen, ob es Dir um ein billige Arbeitskraft geht oder darum jemanden etwas beizubringen?

Kopfschüttelnd
PP

Hallo,
Sie wollen sich nicht strafbar machen? Also ich würde mir die
Bedingungen für einen Ausbildungsplatz dann etwas „legaler“
gestalten.
Es stimmt, dass die IHK in den letzten Jahren die Bestimmungen etwas
gelockert haben, aber einen außerbetrieblichen Meister zu nennen, der
zudem auch noch Hartz IV EMpfänger ist nennt man Betrug und Sie
ziehen Ihren Freund (der Meister) mit rein, denn wie Sie richtig
erkannt haben, wird er mit Sicherheit Probleme mit dem Arbeitsamt
bekommen, Sie werden Probleme bei der nächsten Lohnprüfung bekommen,
weil der Meister weniger verdient als der Azubi aber zuviel für einen
Arbeitslosen (der nur bis zu 165 Euro im Monat dazu verdienen darf) -
und dann gibt’s da noch den Azubi, der sich, wenn alles auffliegt
einen neuen Ausbildungsplatz suchen muss.

Suchen Sie auf jeden Fall ein Gespräch mit der IHK (oder welche
Kammer auch immer für Ihren Geschäftszeweig zuständig ist) - sie
WOLLEN ja, dass Ausbildungsplätze geschaffen werden und werden Ihnen
mit Sicherheit einen Weg nennen, wenn es einen gibt.

Viel Glück!