Rechtliche Frage: Ausplaudern privater Geheimnisse

Meine Ex Freundin droht mir, geheime und sehr private Gesundheitsdaten an meinen Arbeitgeber weiterzugeben. Das könnte für mich große Probleme geben.
Wie sieht da die rechtliche Situation aus?
Gibt es da eine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen?
Ich habe bisher nur § 203 StGB gefunden, der umfasst aber keine Privatpersonen.

Ich bin zurzeit im Urlaub und habe leider nicht die zeit mich da jetzt zu belesen aber es besteht grundsätzlich immer die beweispflicht. Wenn sie keine Beweise für deinen gesundheitlichen Zustand hat, brauchst du garnichts befürchten.

Ich hoffe das konnte wenigstens ein kleines bisschen helfen.
Viel Glück und alles gute

Hallo,

Rechtlich kenne ich moch da jetzt nicht so genau aus, aber wenn es sich nicht gerade um eine Straftat gegenüber deinem AG handelt, solltest du die 100€ in die Hand nehmen und zum RA gehen.
Ich denke ein Schreiben vom RA mit den möglichen Konsiquenzen, wenn sie Beziehungsinterna ausplaudert, wird sie ruhigstellen.

mfG
Familie

Inwieweit sind die Daten geheim?? Müsste der Arbeitgeber davon eh in kennt is gesetzt werden oder nicht? soweit es lündigungarelevante Daten sind könntest du nur im Nachhinein evtl Schadensersatz von ihr fordern für den Verdienstausfall durch ihre Schuld… Bist du jedoch verpflichtet das dem Arbeitgeber selbst zu sagen und verschweigst es kannst du von ihr nichts verlangen weil du das selbst hättest angeben müssen?! Es ist eine blöde Lage aber ohne genauere Infos kann ich nichts dazu sagen!

Hallo Isy,

zuerst einmal vielen Dank für deine Mühe.

Ich müsste den Arbeitgeber davon nicht in Kenntnis setzen, da es keine Auswirkungen auf meinen Job hat.
Es handelt sich um eine Therapie wegen Kindheitstraumatas, das würde bei meinem Arbeitgeber natürlich sehr negativ ankommen - man wird ja dann gleich als Psycho abgestempelt und ein ehemaliger Kollege hat nach der Scheidung psychologische Hilfe in Anspruch genommen und wurde dann deswegen gemobbt. Am Ende hat er sich das Leben genommen - einzige Reaktion war, haben wir ja schon immer gesagt, dass der nicht ganz dicht ist.
Ich möchte daher diese Geheimnis unbedingt wahren, eine Schadensersatzklage hilft dann nur bedingt weiter. Und in meinem Alter noch einen neuen Job finden ist auch nicht einfach.

hallo

sorry ich habe irrtümlicher weise rechtliche dinge angegeben obwohl ich diese selber suche das war ein Missverständnis kann da leider nicht helfen

Guten Tag,

wenn Ihre ex Freudin das nur so daher gesagt haben
sollte, dann unternehmen Sie nichts.

Sollte sie es aber ernst meinen, gehen Sie unverzüglich
zu einem Anwalt und lassen diesen ein Schriftstück
aufsetzen indem er Ihrer ex Freundin aufzeigt, welche
finanziellen bzw. rechtlichen Konsequenzen auf sie zukommen werden.
Leider können Sie meiner Meinung nach erst nachdem
diese Freundin etwas unternommen hat auf
Unterlassung klagen und ggf. auf Schadenersatz
bzw. Verleumdung und übeler Nachrede verklagen.
Am besten gleich die Keule mit dem Rechtsanwalt
wählen, nach dem schriftlichen Schuss vor dem
Bug wird sie wohl nicht wagen etwas derartiges
zu unternehmen.-

mfg
Heumond

Hallo Heumond,

vielen Dank für die Info.
Was mich beschäftigt ist, auf welcher rechtlichen Basis ich auf Unterlassung und Schadensersatz klagen kann.
Gemäß § 203 StGB sind ja nur bestimmte Personen, aber keine Ex-Partner zur Geheimhaltung verpflichtet.
Schadensersatz könnte ich nach § 823 BGB verlangen, dafür muss ich aber beweisen, welcher Schaden mir durch diesen Geheimnisverrat entstanden ist - schwer.
Auf welcher rechtlichen Basis könnte ich aber eine Unterlassung erwirken?

Schöne Grüße von guai

Hallo, ich kann ihnen leider nicht helfen und empfehle einen Rechtsanwalt der Strafgerichtsbarkeit aufzusuchen. Tipps könnten sie auch beim Rechtspfleger des örtlichen Amtsgerichtes erhalten! Viel Erfolg!

Hallo,

ich persönlich sehe das als Verletzung des Persönlichkeitsrecht (BGB) und je nachdem können Sie Schadenserzatzansprüche geltend machen bzw. wenn jemand was erählt was nicht der Wahrheit entspricht steht es Ihnen frei hier wegen übler Nachrede, rechtlich vorzugehen.
Die Frage stellt sich aber, welche Auswirkung es wirklich auf Ihr Berufsleben hat.
Mehr kann ich leider nicht helfen. Der §203 gilt nur für die Schweigepflicht z.B. für Ärzte…

H

Hallo Guai,

gerade Gesundheitsdaten unterliegen der Schweigepflicht- nicht umsonst steht bei einer Krankschreibung keine Diagnose drauf (Bescheinigung für den Arbeitgeber). Ich kann zwar keinen Paragraphen nennen, aber sollte Dir durch das Handeln deiner Freundin ein Schaden entstehen, könntest Du sie dafür haftbar (Entschädigung) machen.
Ein Rechtsanwalt kann Dir bestimmt etwas genaueres über das „Persönlichkeitsrecht“ schreiben.

Viele Grüße

Guten Tag,

das kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Denn ich kenne die Rechtslage hier auch nicht.

Sie sollten jedoch, wenn Sie Schaden für sich abwenden
wollen, so vorgehen wie ich es Ihnen mitgeteilt habe.
Der Fachanwalt wird Ihnen sicher die gewünschte
Rechtsauskunft geben können.
mfg
Heumond

Sollten die Geheimnisse enthalten, dass Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren Gesundheitszustand getäuscht haben, werden Sie Probleme bekommen. Rechtlich kann man Ihrer Ex-Freundin nichts vorwerfen, höchstens moralisch. Es hängt auch vom Arbeitgeber ab, ob er sich die Geheimnisse überhaupt anhören will. Selbst wenn Ihre Ex Recht hat, dies aber nicht beweisen kann, können Sie sie wegen überler Nachrede anzeigen. Dann würde Aussage gegen Aussage stehen und dann gilt immer noch: Im Zweifel für den Angeklagten.

Achtung, bin kein Anwalt o.ä. und rate dringend zur Beratung durch einen solchen.
M.E. gibt es in diesem Bereich keine Handhabe in der Art einer Präventivmaßnahme. Sie können aber sehr hart reagieren, wenn sie Ihnen darüber nachweisbaren Schaden zufügt. Sollte der Arbeitgeber negativ reagieren, greifen Sie die Denunziantin eben auf dem Rechtweg an. Die letztlich einzige Möglichkeit ist, dies vorab klar zu machen.
Hinweis: ist die Drohung an eine Forderung geknüpft, dann dokumentieren Sie das und zeigen Sie eine Erpressung bzw. Nötigung an. Lassen Sie bitte anwaltlich auch prüfen, ob üble Nachrede, Verleumdung usw. vorliegt.

Ich fürchte rechtlich ist da nichts zu machen, es sei denn, die Ex Freundin wäre unrechtmässig an die Gesundheitsdaten gekommen, aber auch das müsste nachgewiesen werden.

Guten Abend,

ich bitte es zu entschuldigen, dass ich die Frage lange nicht beantwortet habe, aber durch technische und zeitliche Probleme sowie eigener längerer Krankheit kam ich leider hierzu nicht. Nach der langen Zeit gehe ich von Erledigung der Angelegenheit aus. Vielen Dank für das Verständnis.

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