Rechtliche frage. was kann ich mein kind zumuten

Hallo, Ich habe nun ein antrag beim Jobcenter für Fahrtkosten gestelt, um mein Sohn von NRW nach Bremen abzuholen, Ich wollte das mit ein bekanten mit dem auto machen, das sagt das Jobcenter nein sie gestaten nur die frat mit dem zug , und dann auch nur das billigste was es giebt, aber mit dem auto fahre ich ca 3 stunden zu mein sohn …und mit dem zug 5 - 6,5 stunden eine strecke. soll mein sohn dann dort in den empfang nehmen und gleich im negsten zu weinsteigen und wieder zurück fahren. also wäre ich erst mal dann 12 - 13 stunden unterwegs wo ich davon 5 - 6,5 stunden mein sohn im zug dabei habe, wo es ersten am wochenende übels voll ist und unterumständen kein platz so wie nur defekte wc´s giebt . da ich aber rechtlich nicht wirglich was finden kann im netz frage ich euch . was kann ich mein 5 jährigen sohn an streckenzeit zumuten? was ist gesetzlich erlaubt ? ich bitte um schnelle hilfe wenn es einer weiß
lg
Axel

Leider kann ich hier keinen Rat-…

schlag geben, ich kenne mich in solchen Fragen nicht aus. tut mir leid.

Hallo Axel,
einen Rechtsrat kann ich Dir nicht geben und auch nichts dazu sagen, was Dir bzw. dem Kind „rechtlich“ zugemutet werden kann. Auch kann ich aus der Fragestellung nicht erkennen, für wie lange Dein kleiner Sohn bei Dir bleiben soll. Nur für ein Wochenende?
Wichtig ist doch, dass Du mit ihm Kontakt hälst. Kannst Du das nur, wenn Du ihn abholst und den Tag mit ihm im Zug verbringst?
Überlege doch mal, ob es nicht für
ihn besser ist wenn Du zu ihm fährst und vor Ort mit ihm den Tag verbringst.

Es ist einfach so, dass das Amt die günstigste Alternative (und ist auch in Ordnung so) bezahlt. Wenn es so ist, dann akzeptieren und selber dazuzahlen.
Es liegt im Ermessen des Betrachters wie eine Fahrt zum Elternteil zumutbar ist.

Hallo Axel, leider kenne ich mich mit dem Jobjenter überhaupt nicht aus, hatte nie mit denen zu tun. Also bin ich leider der falsche Ansprechpartner…
Sorry und hoffe sehr dass du noch eine befriedigende Anwort bekommst !
Gruß Achim

Hallo,
leider nicht mein Aufgabengebiet, ich kenne das Sozialgesetzbuch leider nicht.
MOETT

Bei der Frage komme ich leider nicht ganz mit. Logisch bekommt man nur Bus und Bahnkosten.
Was denn sonst Taxi/ Benzinkosten ?

Uli

Hallo Axel
Ich weiss das nicht. Das Center wird Dir den Zugfahrschein vergüten. Wenn Du dann glaubst es sei deinem Sohn nicht zuzumuten, kannst Du ihn mit dem Auto holen, vergütet wird aber nur der Preis für die Zugfahrt

Vor allem ist Dein Deutsch eine Zumutung !

Hallo Axel Hermann,
die Frage hier ist nicht, was Du Deinem Sohn zumuten kannst, auch nicht, was das Jobcenter Deinem Sohn zumuten darf.
Die Antwort bringt glasklar das Gesetz: Das Jobcenter darf Dir nur die Bahnfahrt, davon die günstigste Verbindung, bezahlen. Weiter brauchen wir hier gar nicht einzusteigen, weil alles Zusätzliche sinnlos ist. Die können und dürfen nicht anders.

Da kann man leider nichts machen. Dennoch herzliche Grüße

Bernhard

tut mir leid, dass weiß ich nicht!
Ich kenne mich mit rechtlichen Fragen nicht aus - nur (ein bisschen) mit Wohneigentum und Fragen rund um die Verwaltung.

Konkret kann ich Ihnen keine Lösung anbieten. Ich persönlich würde mich bei der Familenbildungsstätte, beim Jugendamt und beim Rechtspfleger (Gericht) oder über den Fachanwalt weiter informieren lassen. Sie brauen dringend fachlichliche und fachkundige gute Hilfe, oder Ideen, wie Sie weiter kommen könnten. Mfg Andreas

Hallo,
der Text ist mir zu wirr, kann keine Fakten herauslesen. Außerdem kann ich es rechtlich gar nicht beantworten. Bitte anderen Experten fragen.
MfG
KKl

Fahren kannst Du wie Du willst, auch mit dem Taxi oder Mietwagen oder Flugzeug.
Aber erstattet bekommst Du nur den günstigsten Satz, es sei denn, Du beweist, dass diese Art der Beförderung unzumutbar ist. Sorry.
Gruß
Hans