Rechtliche Frage zu Eigeninstallation

Hallo!
Folgende Situation:Ein gelernter Gas-Wasser-Installateur will sein Haus umbauen,dazu muss auch die Gasleitung umgelegt werden. In der Praxis wird er das einfach machen. Aber darf er das rechtlich gesehen eigentlich oder müsste er dazu offiziell ein Unternehmen beauftragen ?

Marco

Die Frage kann ich nicht beantworten. Aber wenn ich die Ausbildung und Erfahrung hätte, würde ich die Rohre neu verlegen.
PS: Erstens gehören die Rohre ab dem ersten Absperrventil dir und wer weiß, vom Gasversorger, wie die Rohre verlegt waren.

Hallo!
Normalerweise müsste diese Änderung von einem Autorisierten Betrieb (Meister) abgenommen werden, heißt bei uns sind die Unternehmen vom Netzversorger Autorisiert solche Arbeiten aus zu führen.
Wenn dann so was in eigen Regie ausgeführt wird fehlt ja im Fall der Fälle der Nachweis.

Gruß sepp.

Hallo

spätestens beim setzen des Gaszählers verlangt doch der Versorger den Nachweis und Stempel sowie die Dichtheitsprüfung eines autorisierten Meisterbetriebes.

Nur so kenn ich das.

Gruss Icepik

Hallo

In der Praxis wird er das einfach machen. Aber darf er
das rechtlich gesehen eigentlich

Ja wenn er es Durch jemanden Abnehmer Lässt den der Energieversorger akzeptiert . Denke ich jedenfalls. Du Darfst Ja auch Stromleitungen VERLEGEN wenn es ein Elektriker abnimmt BEVOR es in Betrib genommen wird, das wird hier imho ähnlich sein.
Gruß Ww

Marco

  1. Arbeiten an Gasleitungen dürfen ! nur ! von beim Gasversorger eingetragenen Vertrags - Installationsunternehmen ausgeführt werden. Theoretisch würde es reichen, wenn auf dem Abnahmeprotokoll Stempel und Unterschrift des VIU sind, aber welcher Installateur ist so dämlich, und übernimmt die Haftung für eine von irgend jemandem installierte Gasleitung?
    Und die Aufforderung zum Basteln an Gasleitungen sollte man genauso unter Strafe stellen wie das eigentliche Basteln. Wenn da was passiert…
    Ausserdem, kennt unser ehemaliger Installateur die neue TRGI Arbeitsblatt 600, nach der er sich nämlich richten müsste…
    Also, FINGER WEG VON GASLEITUNGEN!!!

Ja!!! Arbeiten an Gasführenden Rohrleitungen darf ausführen, wer bei dem
zuständigen Gasversorgungsunternehmen als Installateurmeister eingetragen ist.Dieser muss!!! die Lizenz besitzen Arbeiten an den Versorgungsleitungen-Gas- ausführen zu dürfen. Beachtet er dies nicht macht er sich straffällig.Arbeiten an Gasleitungen darf nur der ausführen der die einschlägigen Prüfungen usw. besitzt.
Ein Monteur,beschäftigt in einem Fachunternehmen darf Gasleitungen verlegen ,verändern wenn eine geprüfte,sachkundige Person zugelassen für das Versorgungsgebiet diese Arbeiten beaufsichtigt und abnimmt.