Ich kenn mich mit der Materie nicht besonders aus, aber nehmen wir mal an ich stelle einen anonymen Proxyserver auf, über den jeder (!) seine Verbindung legen kann und der keinerlei Logs etc. aufzeichnet. Dann führe ich über diesen Proxy einen Angriff (welchen auch immer) auf irgendein Ziel. Kann ich mich vor dem Recht dann abputzen und sagen:
„Das hätt ja jeder andere auch sein können, der über meinen Proxy läuft.“
Grüße
Fabian
PS: Ich bin kein Hacker/Cracker oder sowas Ähnliches, dies ist eine rein theoretische Frage die mir mal in den Sinn gekommen ist.
Ich kenn mich mit der Materie nicht besonders aus, aber nehmen
wir mal an ich stelle einen anonymen Proxyserver auf, über den
jeder (!) seine Verbindung legen kann und der keinerlei Logs
etc. aufzeichnet. Dann führe ich über diesen Proxy einen
Angriff (welchen auch immer) auf irgendein Ziel. Kann ich mich
vor dem Recht dann abputzen und sagen:
„Das hätt ja jeder andere auch sein können, der über meinen
Proxy läuft.“
Passt eigentlich eher ins Rechtsbrett, die Frage. Grundsätzlich kann man aber sagen, dass es hierzu bislang keine gesicherte Rechtsprechung gibt. Zumindest kannst du als Proxybetreiber zivilrechtlich als Mitstörer in Haftung genommen werden, was mächtig auf deinen Geldbeutel schlagen kann.
Zur strafrechtlichen Betrachtung empfehle ich dir, dir bei Heise die Artikel zu JAP mal durchzulesen. http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=JAP&bu… Dort geht es zwar nicht genau um deine Fragestellung, aus den Artikeln kannst du aber gut erkennen, dass hier die strafrechtliche Bewertung noch im Fluss ist.
Und rein technisch gesehen, nutzt es dir nichts, wenn du zwar keine Proxyprotokolle mitführst, dein Uplink-Provider aber mitprotokolliert. Dann lässt sich nämlich eindeutig belegen, ob die Angriffe vom Proxy selbst, oder von einem dritten über den Proxy geführt wurden.
Gruss,
Schorsch
Ich kenn mich mit der Materie nicht besonders aus, aber nehmen
wir mal an ich stelle einen anonymen Proxyserver auf, über den
jeder (!) seine Verbindung legen kann und der keinerlei Logs
etc. aufzeichnet. Dann führe ich über diesen Proxy einen
Angriff (welchen auch immer) auf irgendein Ziel. Kann ich mich
vor dem Recht dann abputzen und sagen:
Passt eigentlich eher ins Rechtsbrett, die Frage.
Grundsätzlich kann man aber sagen, dass es hierzu bislang
keine gesicherte Rechtsprechung gibt. Zumindest kannst du als
Proxybetreiber zivilrechtlich als Mitstörer in Haftung
genommen werden, was mächtig auf deinen Geldbeutel schlagen
kann.
Hmm.
Zur strafrechtlichen Betrachtung empfehle ich dir, dir bei
Heise die Artikel zu JAP mal durchzulesen.
http://www.heise.de/newsticker/search.shtml?T=JAP&bu…
Dort geht es zwar nicht genau um deine Fragestellung, aus den
Artikeln kannst du aber gut erkennen, dass hier die
strafrechtliche Bewertung noch im Fluss ist.
Die Frage ist ja, ob man Logs aufbewahren muß, und da würde ich zu „Nein“ tendieren (IANAL). Was der Opstream-Provider mitlesen kann, dürfte in Fällen wie JAP reichlich egal sein.
Sebastian
1 „Gefällt mir“