Rechtliche frage zum Lagern von gegenständen

Hallo zusammen!

Ich habe eine Fragestellung was Lagerung von fremden gegenständen angeht.

Kurz zum abbriss um die Situation sich vorstellen zu können:

In den Wintermonaten werden in einem Ladenlokal Flohmärkte veranstaltet. Bei Händerln die die märkte Regelmäßig besuchen bietet der Veranstalter diesen auch an Ihre Flohmarkt Sachen auf Paletten einzulagern. Dafür wird pro Woche eine Lagergebühr erhoben.

Nun war im November ein Händler da der seine sachen nur bis zum nächsten Flohmarkt stehen lassen wollte. Aus Kulanzgründen hat der Veranstalter Ihm zugesagt das er die sachen einfach stehen lassen kann. Also dementsprechend kein Vertrag o.ä. vereinbart.

Nun stehen die Sachen immer noch in den Räumlichkeiten. Leider gibt kein möglichkeit mit dem Händler in Kontakt zu treten. Da bei solchen Veranstaltungen selten eine komplette adresse angegeben wird.

Mir stellt sich jetzt die frage unter berücksichtigung der tatsache das der Händler einfach eine günstige möglichkeit gefunden hat seinen „krempel“ günstig zu entsorgen. Was muss man unternehmen um die sachen rechtlich und korrekt entsorgen lassen zu können. Wie lange muss man die sachen einlagern…kann man die sachen einfach beim Fund-Amt melden etc…?

Wie kann ich mich da sauber verhalten?

Mit freundlichen Grüßen

Sinnvoll ist eine Zeitungsanzeige in dem zur Abholung aufgefordert wird. Zweimalig mit Androhung der Entsorgung.

Wenn für die Lagerung kein Entgeld vereinbart wurde dann gilt

§ 690 BGB
Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung

Wird die Aufbewahrung unentgeltlich übernommen, so hat der Verwahrer nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, welche er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Da heist der Kram falls Wertlos lagert neben dem Müllcontainer und dann …

Sicherlich kannst Du das entsorgen, wenn es Müll ist.
Aber Beweissicherung nicht vergessen.

Du kannst es verwerten wenn es verderblich ist.
Du darfst es verwerten wenn Deine Lagerkosten größer sind als der wert der Ware.

Jakob

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