Rechtliche Frage zur Gebrauchtwagenversicherung

Hallo,

ich habe letztes Jahr im Juni einen Gebrauchtwagen bei einem bekannten Händler gekauft. Ca. 3 Monate später fiel mir auf, dass das Auto Kühlwasser verliert.Ich war mehrmals beim dem Verkäufer und habe dies aufgezeigt. Er sagte jedoch er könne nichts machen, er habe den Kühlkreislauf abgedrückt und nichts gefunden.
In meiner Verzweiflung bin ich dann zu einem Vertragshändler meiner Automarke. Da hatte mir nach 5 min bestätigt das es sich um eine defekte Zylinkderkopfdichtung handelt. Der Dichtung wurde repariert und Wasserverlust ist nicht mehr aufgetreten. Meine Gebrauchtwagenversicherung hat jedoch nur 70% prozent übernommen und mir wurden immerhin noch 354 Euro berechnet.

Jetzt meine Frage: Ich bin doch im Recht damit, dass der Verkäufer die restlichen 30% übernehmen MUSS. Was würdet ihr an meiner Stelle machen.

Hallo!

Ne !
Das ist doch ganz falsch gemacht worden,zuständig ist der Händler und die Garantie hat damit erst einmal nichts zu tun.
Der Händler(Verkäufer) haftet doch selbst,1 Jahr lang mit Kundenvorteil bei der Beweislage in den ersten 6 Monaten(gesetzliche Gewährleistung).
Fehler war schon beim Kauf vorhanden. Das ist der Kundenstandpunkt,Händler müsste beweisen(kann er nicht/kaum!) Fehler sei auf Fehler bei der Nutzung durch Kunden entstanden.

Nur man kann ja nicht einfach zu einem fremden Händler gehen,reparieren lassen und dann die Kosten vom eigentlich Verantwortlichen einfordern.

MfG
duck313