Nach Beendigung einer Verlobung fordert der Verlobte den Verlobungsring zurück. Die Empfängerin des Rings hat hierbei eine Verpflichtung über die Herausgabe. Allerdings würde ich gerne wissen, ob die Empfängerin dabei eine Bringschuld hat oder der Geber des Verlobungsrings eine Holschuld??
Dabei ist zu beachten, dass der Verlobte in Amerika wohnhaft und amerikanischer Staatsbürger ist. Die Verlobte ist deutsche Staatsbürgerin. Im Falle einer Klage seitens des Verlobten, gelten dann deutsche oder amerikanische Gesetzte bzw. wird der Prozess in Deutschland oder Amerika gehalten?
Natürlich keine Bringschuld - das ist eindeutig. Er kann sich den Ring gern abholen oder um ( für Ihn kostenpflichtige ) Zusendung bitten.
Solange die Bereitschaft zur Herausgabe besteht, wird sich kein Gericht mit dieser Sache beschäftigen…
Nach Beendigung einer Verlobung fordert der Verlobte den Verlobungsring zurück. Die Empfängerin des Rings hat hierbei eine Verpflichtung über die Herausgabe. Allerdings würde ich gerne wissen, ob die Empfängerin dabei eine Bringschuld hat oder der Geber des Verlobungsrings eine Holschuld??
Dabei ist zu beachten, dass der Verlobte in Amerika wohnhaft und amerikanischer Staatsbürger ist. Die Verlobte ist deutsche Staatsbürgerin. Im Falle einer Klage seitens des Verlobten,:gelten dann deutsche oder amerikanische Gesetzte bzw. wird der Prozess in Deutschland oder Amerika gehalten?