Hallo, ich bin an dem Beruf des Heilpraktiker interessiert und habe hier zu ein paar (juristische) Fragen um mir die Grenzen zwischen HP u Arzt klar zu machen:
Sind HPs Mediziner bzw, dürfen sie sich so nennen?
Ersetzt der HP die Behandlung eines Arztes oder darf er gar den Hausarzt ersetzten?
ein Heilpraktiker hat zwar eine medizinische Ausbildung,
aber er ist kein Mediziner im Sinne der Schulmedizin.
Die HP-Ausbildung hat das Ziel, dem künftigen Heilpraktiker
das Wissen zu vermitteln, das er braucht, um erkennen zu können, wo seine Grenzen liegen, d.h.wann er einen Patienten behandeln darf und wann er ihn zu einem Arzt schicken muss.
Er lernt neben Anatomie, Physiologie und Pathologie
auch die Gesetze kennen, in denen definiert wird, wann
für ihn Behandlungsverbot besteht. Er soll in der Lage sein,
ansteckende Krankheiten zu erkennen und das dann evtl.an das
Gesundheitsamt zu melden. Bei der Heilpraktikerprüfung vor
dem Amtsarzt soll also festgestellt werden, dass der künftige
Heilpraktiker keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ darstellen
wird.
Herzliche Grüße und viel Erfolg bei der Ausbildung!
Sind HPs Mediziner bzw, dürfen sie sich so nennen?
Nein.
Ersetzt der HP die Behandlung eines Arztes oder darf er :gar
den Hausarzt ersetzten?
Nein.
Siehe Wikipedia „Heilpraktiker“.
Gruß,
Sax
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Da es sich um „juristische Fragen“ handelt, kann ich die Frage so nicht beantworten.
Ich denke aber -das ist mein persönliches Empfinden- dass man zu seinen Krankeheiten erstmal seinen HA befragen sollte.
Heilpraktiker sind sicher keine Ärzte, da ihren das entsprechende Studium hierzu fehlt.
Allerdings können Ärzte auch als Heilpraktiker praktizieren, mit entsprechender Ärzteausbildung plus Heilpraktiker(Zusatzausbildung).
Ich denke auch, dass man als Kassenpatient, erst einmal zu einem entsprechenden Kassenarzt gehen sollte; Heilpraktiker werden wohl privat gezahlt werden müssen, und ob eine Private Krankenversicherunghier die Kosten trägt, wage ich auch zu bezweifeln. Ob Sie aus diesen Gründen als Heilpraktiker wohl entsprechend gut verdienen werden, müssen Sie letztendlich selbst entscheiden.
HP ist kein Mediziner. HP´s müssen aber ebenso eine Diagnose stellen können wie Ärzte. HP dürfen auch nur eingeschränkt Infektionskrankheiten behandeln.
In gewissem Maße kann der HP die Behandlung bei einem Arzt ersetzen. Viele Patienten suchen einen Heilpraktiker auf, wenn die Schulmedizin versagt bzw. der Patient „austherapiert“ ist. Aber auch bei akuten Erkrankungen kann der HP aufgesucht werden, jedoch bestehen für gewisse Erkrankungen ein Behandlungsverbot für Heilpraktiker. Deshalb muss eine genaue Diagnose gestellt werden um das Leben der Patienten nicht zu gefährden.
Ein Heilpraktiker darf sich nicht Arzt nennen, auch nicht für Naturheilverfahren. Ein Heilpraktiker muß seinen Titel „Heilpraktiker“ führen.
Ob ein HP den Arzt oder Hausarzt ersetzt liegt beim Patienten. Allerdings sollte man sich schon im Klaren sein, daß man gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, wenn man von einem Arztbesuch abrät. Als Heilpraktiker kan man auch ausgezeichnet mit Ärzten zusammenarbeiten. In der Akutmedizin ist die Schulmedizin oft überlegen. Bei chronischen Störungen wiederum hat der Heilpraktiker die Nase vorne. Also warum nicht das eine tun, ohne das andere zu lassen?
zu Frage 1:
Heilpraktiker sind KEINE Mediziner im Sinne des Medizin-Rechts!
Heilpr. haben KEINE gesetzlich vorgegebenes Ausbildungsbild (Berufszielvorgaben/Berufsausbildungsplan), es besteht lediglich eine Ausbildung mit ca. 60 Fragen, wovon 45 richtig beantwortet werden müßen (schriftl. Prüfung) und ca. 4-6 Wochen später eine mündl. Prüfung
zu Frage 2:
Heilpraktiker dürfen sich NICHT Medziner nennen!
Der Begriff „Heilpraktiker“ ist gesetzl. festgelegt, damit man erkennt, dass NICHT ein Arzt die Hilfe anbietet.
Hilfreich: Heilpraktikergesetz (HeilprG)
Berufsbildungszentrum in den Agenturen f. Arbeit