Hallo,
muss man auf der rechtlichen Seite irgendwas beachten, wenn man eine private Arbeitsvermittlung für Jugendliche macht?
Die Vermittlung kostet Geld und ein Teil des Geldes, das derjenige bei der Arbeit erwirtschaftet muss an die Arbeitsvermittlung abgeführt werden. Wie gesagt, es richtet sich auch an Jugendliche unter 18 Jahren.
Wenn durch die Arbeit Geld der Arbeitsvermittlung gegeben werden muss, dann kann man es doch auch irgendwie als Anstellung sehen. Und dazu muss man doch einen Vertrag machen. Wenn ein Vertrag bei einer solchen Unternehmung zwingend ist, wie sollte er dann aussehen? Ich würde mich über Tipps von Euch freuen.
Rechtherzlichen Dank im Voraus!
Ralfi
Hallo,
muss man auf der rechtlichen Seite irgendwas beachten, wenn
man eine private Arbeitsvermittlung für Jugendliche macht?
Das hat schon mal nichts mit Arbeitsrecht zu tun.
Die Vermittlung kostet Geld und ein Teil des Geldes, das
derjenige bei der Arbeit erwirtschaftet muss an die
Arbeitsvermittlung abgeführt werden.
Auf welcher Basis? Denkt sich das der Vermittler als sein Konzept oder wie kommt er darauf, dass die Jugendlichen von ihrem verdienten Geld auch noch was an den Vermittler zahlen sollen/müssen?
Wenn durch die Arbeit Geld der Arbeitsvermittlung gegeben
werden muss, dann kann man es doch auch irgendwie als
Anstellung sehen.
Nö.
Und dazu muss man doch einen Vertrag machen.
Für Vermittlung einen Vermittlungsvertrag, aber mit einem Arbeitsverhältnis Vermittler/Jugendlicher hats, der Beschreibung nach nun wirklich nichts zu tun.
Wenn ein Vertrag bei einer solchen Unternehmung zwingend ist,
wie sollte er dann aussehen?
Kommt drauf an.
MfG
Rechtherzlichen Dank im Voraus!
Ralfi
Hi Ralfi, hört sich interessant an. Aber ist schwierig zu bewerten. Stell mal das Konzept hier vor, wie das ablaufen soll.
MfG
Hallo
muss man auf der rechtlichen Seite irgendwas beachten, wenn
man eine private Arbeitsvermittlung für Jugendliche macht?
*ironietag/ein*
Nein. Hierfür sind alle Gesetzlichen Bestimmungen ausgesetzt
*ironietag/aus*
Natürlich muß man alle Gesetze beachten, aber die kann man jetzt wohl kaum aufzählen. Das http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/index.html ist natürlich alleine schon von daher interessant, weil es Auswirkungen auf die Vermittlungschancen hat. Noch viel wichtiger in diesem Zusammenhang erscheint mir eine intensive Schulung über die Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen und über Vertragsrecht vonnöten zu sein. Und vielleicht noch die ein oder andere Schulung mehr…
Die Vermittlung kostet Geld und ein Teil des Geldes, das
derjenige bei der Arbeit erwirtschaftet muss an die
Arbeitsvermittlung abgeführt werden. Wie gesagt, es richtet
sich auch an Jugendliche unter 18 Jahren.
siehe oben
Wenn durch die Arbeit Geld der Arbeitsvermittlung gegeben
werden muss, dann kann man es doch auch irgendwie als
Anstellung sehen.
Nicht unbedingt. Prinzipiell ist es möglich, als freier Arbeitsvermittler einen Vermittlungsvertrag abzuschließen, der nach erfolgreicher Vermittlung in ein Beschäftigungsverhältnis eine Vermittlungsprovision von z.B. XY% des Brutto- oder Nettoverdienstes beinhaltet.
Und dazu muss man doch einen Vertrag machen.
Besser wär das…
Wenn ein Vertrag bei einer solchen Unternehmung zwingend ist,
wie sollte er dann aussehen?
So, wie ihn ein hochqualifizierter Fachanwalt gegen gut angelegte Bezahlung individuell formulieren wird! Alles andere ist Quatsch!
Gruß,
LeoLo