Rechtliche Fragen zur Neuwahlen

hi, bei der neuwahl-thematik fallen mir ein paar fragen ein, die ich noch beantwortet gefunden habe:

a) wenn das verfassungsgericht die klage von schulz bearbeiten muß: welche aussagen/handlungen von politischen personen dürfen sie in ihre entscheidungsfindung einbeziehen. sind dies ALLE aussagen die ein x-beliebiger politiker in irgendeinem medium von sich gab? oder sind da - weil es sich beim BVerfG eben um ein _juristisches_ Organ handelt, bestimmte Einschränkungen zu beachten? Also zum Beispiel, daß nur „offizielle“ Aussagen zählen, die bspw. im Bundestag/Rat oder auf Parteitagen gemacht wurden?

b) gab es in der brd schon fälle, in denen sich das Verfassungsgericht gegen die 2 anderen Staatsorgane Bundesregierung und Bundespräsident gewandt hat?

c) 1983 hat Carstens mit Bauchschmerzen die Neuwahlen durchgesetzt. Das Verfassungsgericht zwar mit Rüge etc., hat es aber letztendlich durchgewunken.
Nun sagen alle Kommentatoren, daß sich sowohl Schröder als auch Köhler eng an die Erklärungen von damals gehalten haben. Kann man dies dahingehend interpretieren, daß das BVerfG somit 1983 - wenn auch unfreiwillig - eine Handlungsanleitung für eben diese unechten Vertrauensfragen gegeben hat? Und: Kann es sein, daß ihnen NUN dies Sache zu heiß wird und sie wieder zurück rudern?

d) passend zu c: Inwieweit ist das BverfG an frühere Entscheidungen gebunden? Kann man das mit dem Amerikanischen Systen vergleichen?

viele Fragen.
vielen dank im voraus

micha

hi, bei der neuwahl-thematik fallen mir ein paar fragen ein,
die ich noch beantwortet gefunden habe:

a) wenn das verfassungsgericht die klage von schulz bearbeiten
muß: welche aussagen/handlungen von politischen personen
dürfen sie in ihre entscheidungsfindung einbeziehen. sind dies
ALLE aussagen die ein x-beliebiger politiker in irgendeinem
medium von sich gab? oder sind da - weil es sich beim BVerfG
eben um ein _juristisches_ Organ handelt, bestimmte
Einschränkungen zu beachten? Also zum Beispiel, daß nur
„offizielle“ Aussagen zählen, die bspw. im Bundestag/Rat oder
auf Parteitagen gemacht wurden?

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) darf gar keine aussagen oder Handlungen berücksichtigen. Es darf (muss) nur schauen ob die Vertrauensfrage formell (also ob das Verfahren) und materiell (also ob es mit dem Inhalt) Grundgesetz konform ist. Alles andere spielt keine Rolle.

b) gab es in der brd schon fälle, in denen sich das
Verfassungsgericht gegen die 2 anderen Staatsorgane
Bundesregierung und Bundespräsident gewandt hat?

Oft. Bei dem sogenannten Organstreitverfahren (dem Verfahren das ein Organ des Bundes, also Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung oder Bundespräsident, anstrengt, weil es sich in seinen Rechten oder Pflichten von einem anderen Organ verletzt fühlt) passiert es immer wieder, das ein Organ, auch die Bundesregierung, vom Bundesverfassungsgericht gerügt wird. Schau mal unter http://www.bundesverfassungsgericht.de/cgi-bin/link…

c) 1983 hat Carstens mit Bauchschmerzen die Neuwahlen
durchgesetzt. Das Verfassungsgericht zwar mit Rüge etc., hat
es aber letztendlich durchgewunken.
Nun sagen alle Kommentatoren, daß sich sowohl Schröder als
auch Köhler eng an die Erklärungen von damals gehalten haben.
Kann man dies dahingehend interpretieren, daß das BVerfG somit
1983 - wenn auch unfreiwillig - eine Handlungsanleitung für
eben diese unechten Vertrauensfragen gegeben hat? Und: Kann es
sein, daß ihnen NUN dies Sache zu heiß wird und sie wieder
zurück rudern?

Sie haben nicht unfreiwillig eine Handlungsanleitung gegeben sondern ganz bewusst. Und daran muessen sich alle halten. Theoretisch könnte das BVerfG eine neue diregtive erlassen aber das ist sehr unwahrscheinlich. Es wird jetzt schauen, ob die Vertrauensfrage mit dem GG vereinbar war.

d) passend zu c: Inwieweit ist das BverfG an frühere
Entscheidungen gebunden? Kann man das mit dem Amerikanischen
Systen vergleichen?

Nein. In Deutschland gibt es keine Präzedenzfälle.

gruß
Raoul