Liebe/-r Experte/-in,
Hallo!
Mein Nachbar hat mich letzte Woche gefragt ob ich ihm seine Rollos vom Balkon abkaufen möchte, da er auszieht. Ich habe sie mir angeschaut, mit meinem Mann alles besprochen und dem Nachbarn zugesagt. Ausgemacht war, dass wir die Rollos nach unserem Urlaub holen und bei uns anbringen. Heute wollte ich noch einmal beim Nachbarn bescheid geben, dass wir am 20 Juli wieder da sind und die Rollos dann holen, dann sagt mir seine Frau, sie hätten jetzt jemand anderen der vor uns schon gefragt hat und warscheinlich würden sie die Rollos ihm verkaufen, obwohl wir eigentlich schon alles ausgemacht haben.
Kann ich jetzt auf die Rollos bestehen???
Danke für die Antwort
Ohne die Sache unnütz komplizieren zu wollen :
Such noch mal das ruhige Gespräch mit deinem benachbarten Ehepaar.Mündliche Vereinbarungen sind naturgemäß schlecht zu beweisen, es sei denn, Du hattest einen oder mehrere Zeugen.
Aber selbst dann kann es kompliziert werden, denn bisher handelt es sich genauer betrachtet ja nur um ein Angebot eines Verkäufers. Ihr habt im Gespräch zwar Euer Kaufinteresse bekundet, aber den Kauf nicht abgeschlossen.
Ich empfehle, in diesem Fall keine rechtlichen Schritte zu versuchen - da wird die Soße teurer wie der Braten- wie mann so schön sagt.
Für die Zukunft :
Kurze Vereinbarung zum Kauf aufsetzten und 10 % anzahlen —> dann gäbe es das Dilemma nicht.
LG Chris
Wir sind im Umweltbereich tätig.
Juristische Angelegenheiten sollten mit einem Anwalt geklärt werden.
M. f. G. Wolfram Block
Hallo Dora,
rechtlich betrachtet müßte - wenn die vereinbarung von beiden seiten als verbindlich angesehen wurde, der nachbar die zugesagte ware auch herausgeben. zu bedenken ist, daß seine frau das nun ganz anders darstellt. frag deinen damaligen verhandlungspartner selber noch einmal.
steht er nicht mehr zu eurer verabredung, wirst du eigentlich nichts machen können, es sei denn, ihr habt eure absprache schriftlich fixiert und das datum vereinbart. deiner darstellung nach ist das eher nicht der fall. obwohl es sich in der sache um einen „kaufvertrag mit späterer wirksamkeit“ handelt, würde ich an deiner stelle - außer dem gespräch mit ihm selber - nichts mehr unternehmen. schließlich will man sich auch morgen noch ohne groll begegnen.
schönen gruß Makla
Hallo,
leider bin ich da nicht die richtige Ansprechpartnerin. Ich kenne mich nur mit rechtlicher Betreuung (vorher Vormundschaft) aus.
Vom gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, dass ein mündlicher Vertrag zustande kam, wenn Sie schon den Preis etc. ausgemacht hatten.
Theoretisch könnte man drauf bestehen, aber wenn die Rollos weg sind, sind sie weg.
Ärgern Sie sich nicht, haken Sie die Sache ab und kaufen sich neue im Baumarkt.
Viele Grüße
pandora.h
diese Frage kann ich leider nicht beantworten. Ich würde persönlich nicht darauf bestehen.