Rechtliche Grundlage Ferienhauskauf

Hallo,

ich habe folgende theoretische Frage. Muss eigentlich bei einem Hauskauf immer ein Notar anwesend sein? Gilt dies auch für Ferienhäuser, wenn das Grundstück gepachtet wurde und die Ferienhäuser Strom, Gas und Wasseranschluss haben? Kommt es hier auf die Quadardmeterzahl an? (Falls ja, wo liegt die Grenze – was genau zählt dazu? Alles was überdacht ist? Was abschließbar ist? Vorbau?) Gibt es auch eine Klausel „gekauft wie gesehen“? Sollten sich direkt nach dem Kauf erhebliche Mängel (z.B. Heizungsanlage, Wasserrohrbruch, Hausstatik) ergeben – kann dann der Verkäufer noch zu Zahlungen herangezogen werden? Gibt es dazu irgendwelche Gesetzesgrundlagen, die so etwas regeln?

Mit Dank, Reinhard

Hallo Reinhard,

Muss eigentlich bei
einem Hauskauf immer ein Notar anwesend sein?

Ja, sogar der Kauf/Verkauf eines Grundstücks bedarf der notariellen Form.

Gilt dies auch
für Ferienhäuser, wenn das Grundstück gepachtet wurde und die
Ferienhäuser Strom, Gas und Wasseranschluss haben?

Auch hier; wenns denn in Germanistan liegt.
Ein Ferienhaus ist zwar nicht für den Einsatz als Dauerwohnsitz gedacht, kann aber als solcher genutzt werden.
Bei GArtenlauben etc. ist es etwas anderes, dann schreiben aber die Statuten des Gartenvereins vor, daß man die Laube nicht als Dauerwohnsitz nutzen darf.

Kommt es
hier auf die Quadardmeterzahl an?

Nein.
Wenn es sich allerdings um einen Bretterverschlag von 7 qm handelt …

Gandalf