Hallo, wenn eine Privatperson online Buchcover verkaufen will, die er selbst designed hat, ist es dann ausreichend, im Impressum der Inernetseite seine Steuer-Id-Nr. anzugeben und die Einnahmen in der Steuererklärung nachweisbar anzugeben? Oder muss er sich irgendwo eintragen lassen und eine Umsatzsteuernummer beantragen? Es wäre ja nur ein Nebenverdienst und Rechnungen ohne Mehrwertsteuer würden auch durch die Kunden unterschrieben werden…
Was die Frage zum Impressum betrifft, ist das hier das falsche Forum.
Zum Steuerrecht:
Ob der Online-Anbieter Privatperson ist oder nicht, ist egal. Der Verkauf von Waren, auch nebenberuflich, ist eine gewerbliche Tätigkeit und damit evtl einkommensteuerpflichtig, sowie eine unternehmerische Tätigkeit, und damit evtl umsatzsteuerpflichtig.
Er sollte sich beim Finanzamt ein Formblatt „Gewerbeanmeldung“ holen, dann ist er auf der sicheren Seite.
Gruß, RHG.