Ich möchte mich über die rechtlichen Grundlagen und Pflichten eines gemeinnützigen Vereins informieren, der einen Raum gemietet hat, wo Spendengelder angenommen werden und Gegenstände in einer Art Tauschbörse entgegen / angenommen werden können. Während den Öffnungszeiten sind Helfer anwesend, die auf freiwilliger und unentgeltlicher Basis dort Arbeiten.
Wie ist dieser „Laden“ rechtlich ein zu ordnen? Interessant wäre die z.B. für die Brandschutzordnung etc.
Gibt es hier Erfahrungsberichte oder Ähnliches auf dem Gebiet?
Danke schon Mal für eure Mühe!
Hier kommt es darauf an, ob der Laden dem Zweck des Vereins dient (z.B. Verein für nachhaltige Nutzung gebrauchter Sachen e.V.), dann ist es ein Zweckbetrieb, anderenfalls (wenn beispielsweise der örtliche Fußballclub mit so einem Betrieb seine Kasse etwas aufbessern will) ist es ein wirtschaftlicher Eigenbetrieb. Ein Zweckbetrieb ist steuerlich begünstigt.
Hallo,
für die Brandschutz- und Unfallschutzvorschriften gelten keine andere Regeln, als für „normale“ Läden auch.
Brandschutz also bei der Feuerwehr (bzw. Gemeinde) nachfragen.
und die Unfallschutzbestimmungen findet man entweder im Netz oder man fragt bei der zuständigen Genossenschaft nach.