Rechtliche Grundlage Verzugszinsen

Mitarbeiter MA hat über seinen Arbeitgeber von Kreditkartenfirma A eine Firmenkreditkarte bekommen.

Die monatlichen Belastungen der Firmenkreditkarte (i.d.R Reisespesen) werden nicht abgebucht, sondern sind von MA per Überweisung auszugleichen.

MA hat eine fällige Überweisung von ca. 1000 EUR um einen Kalendertag zu spät überwiesen.

Ohne Mahnungen zu verschicken belastet A in solchen Fällen die Kreditkartenkonten mit Gebühren von etwa 16 EUR, welche sich wie folgt zusammensetzen:

* 1% der geschuldeten Summe. Pauschal, also kein tagesgenauer Jahreszins
* plus pauschale Verzugsgebühr von 5 EUR

Konkrete Frage:

Enstpricht das geltendem Recht, besonders wegen § 288 BGB?

Laut § 288 (1) BGB wären für einen Kalendertag nur Verzugszinsen in Höhe von EUR 0,30 fällig.

§ 288 (3) und (4) erwähnen aber auch die Möglichkeit, aus anderem Rechtsgrund höhere Zinsen sowie weiteren Schaden geltend zu machen. Was muß man sich als jur. Laie konkret darunter vorstellen:

  • Was wären begründete Beispiele für „andere Rechtsgründe“ nach $ 288 (3) BGB?
  • Was wären begründete Beispiele für „weitere Schäden“, die man, glaube ich, Verzugsschäden nennt?

Gibt es da vergleichbare Urteile oder ähnliche Informationsquellen?

Guten Morgen!

Ohne Mahnungen zu verschicken belastet A in solchen Fällen die
Kreditkartenkonten mit Gebühren von etwa 16 EUR, welche sich
wie folgt zusammensetzen:

* 1% der geschuldeten Summe. Pauschal, also kein tagesgenauer
Jahreszins
* plus pauschale Verzugsgebühr von 5 EUR

Konkrete Frage:

Enstpricht das geltendem Recht, besonders wegen § 288 BGB?

Wenn das so gehandhabt wird, ist das wahrscheinlich vorher vertraglich so vereinbart worden. Insofern stellt sich die Frage nach dem Gesetz gar nicht.