Rechtliche Grundlagen

Ich bin gehbehindert u.fahre ein Elektro-Mobil.Jetzt habe ich damit ein Problem,die Batt. wurden schon innerhalb 1/2Jahres 3x ausgetauscht u.jetzt,nach den Wintermonaten,trotz regelmässiger Ladung,wollte ich fahren u.1Batterie ist wieder zusammengebrochen.
Habe die Servisfa.schon mehrere male angerufen,Mails geschrieben u.die rührt sich nicht,aber ich bin auf das Fahrzeug angewiesen!Bin 76Jahre u.rechtlich nicht mehr so auf den laufenden. Wie verhält man sich da,–was ist rechtlich möglich??? Gekauft habe ich das Fahrzeug im April2012.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten.Danke im voraus.

Diese Angelegenheit ist ohne Anwalt nicht zu regeln. Ich gehe aber davon aus, dass die Lieferfirma diesen wird bezahlen müssen.

  1. Strafrecht
    Ich gehe davon aus, dass Sie einen Behindertenausweis mit Prozentangabe besitzen, das kann die Sache rechtlich unterstützen.
    Es liegt die Straftat der Körperverletzung vor, sofern
    Sie durch das Ausfallen des Fahrzeuges unnötig Schmerzen erleiden müssen pp. Davon muss der Lieferant ausgehen, da er Fachmann ist. Er nimmt Ihre Schmerzen billignd in Kauf und handelt deshab mit bedingtem Vorsatz.
  2. Zivilrecht
    Im BGB ist alles genau geregelt, ich möchte nicht auf die zahlreichen §§ eingehen, die sich mit der Haftung und den Fristen beschäftigen. Ich hoffe, dss die Firma in Deutschland sitzt. Wenn die von einem Anwalt Post erhalten mit dem Hinweis auf eine mögliche Strafanzeige, dann werden sie auf jeden Fall reagieren. Es sei denn, sie befinden sich im Konkurs.

Die Antwort ist geschrieben von einem pensionierten Beamten (74) der selbst an Mobus-Parkinson leidet und Mitglied in einem entprechedne Verein ist.