Rechtliche Grundlagen für Ehevertrag

Hallo liebe Mitglieder,

ich werde im Sommer hier in Deutschland meinen tunesischen Verlobten heiraten. Ich hoffe es zwar nicht und gehe auch nicht davon aus dass es mal zu einer Scheidung kommen wird, aber eine Garantie bekommt man ja leider nie. Deshalb auch meine Frage. Ist es rein rechtlich möglich eine Art Ehevertrag zu schließen, dass ich im Falle einer Scheidung meinem Mann finanziell ermöglichen würde, dass er in sein Heimatland zurückkehren kann und er dann aber keine Unterhaltsansprüche mehr an mich hat. Oder wie ist das grundsätzlich in Deutschland geregelt, müßte ich nach einer Scheidung für meinen Mann finanziell aufkommen und in welchem Maße? Bitte nicht falsch verstehen, ich hab nicht vor mich wieder scheíden zu lassen, aber da ich mich mit diesen Sachen absolut nicht auskenne, möchte ich mich gern vorher etwas absichern, um nicht in den finanziellen Ruin zu rutschen. Denn meistens ist man ja erst hinterher schlauer.

Vielen Dank schon mal im Voraus für eure Antworten.