Rechtliche Grundlagen, hat ein Teilzeitkind

… Anspruch auf einen Essensplatz und wenn ja wie oft?
Bin im Elternausschuß und hab jetzt von mehreren Eltern die Frage gestellt bekommen, warum ihr Kind nicht in Ausnahmefällen Essenskind sein kann. In anderen Kiga ist es so das auch die Teilzeitkinder 4 mal im Monat über mittag bleiben dürfen und dort essen dürfen auch wenn alle Essensplätze durch die Ganztagskinder voll sind. Von zwei städt. Kiga weiß ich das sie zwei zusätzliche Kinder nehmen pro Tag. Unsere Kiga hat einen kirchl. Träger und die Leitung sagt zu jedem neuen das das Kind im Teilzeitbereich 3 mal im Monat den ganzen Tag bleiben darf, nur zur Zeit sagt sie bei Anfrage für den ganzen Tag das alle Essensplätze voll sind. Somit hat zur Zeit keines der Teilzeitkinder die Möglichkeit mal über mittag zu bleiben. Jetzt ist es so das immer mehr Eltern die auch berufstätig sind mit der Frage zu uns Eltern des Elternausschussses kommen das sie auch mal ihr RECHT auf Betreuung den ganzen Tag nehmen möchten. Kennt jemand die Vorschriften, ist es wirklich so das man das recht hat das das Kind auch wenn es nur im Teilzeitbereich angemeldet ist das recht hat? Wenn ja wie oft? wenn ja wieviel Kinder dürfen zusätzlich kommen, unser kindergarten ist recht klein. 50 max 2 Gruppen zu je 25 Kinder und 25 Kinder im Ganztagsbereich hier sind auch alle Plätze belegt

Gibt es nicht
Hallo,

derartige Dinge können Träger von Kitas regeln, wie sie wollen. Es gibt keine übergeordneten rechtlichen Vorschriften, die vorgeben, ob ein Kind, das für eine gewisse Zeit gebucht ist, länger bleiben darf - und wenn ja, wie oft - und ob es dabei Anspruch auf Essen hat.

Für eure Einrichtung gilt das, was in dem Vertrag steht, den ihr mit ihr abgeschlossen habt. Wenn derartige Dinge da eindeutig geregelt sind, sind sie für beide Seiten bindend. Wenn nicht, obliegt es dem Ermessen des Trägers, ob er Ausnahmen macht oder nicht.

Deshalb: Vertrag lesen. Über eventuelle Kulanzregelungen kannst du als Elternvertreterin durchaus mit dem Träger reden, da es ja offensichtlich andere Träger gibt, die sich hier kundenfreundlicher verhalten.

Schöne Grüße,
Jule

Hallo,

soweit ich weiß, hat nur ein Kind, das auch Vollzeit betreut wird, Anspruch auf einen Essensplatz. Teilzeitkinder je nach Satzung des Kindergartens.

Lg

Brenna

Danke für die schnelle Antwort, da werden wir mal den Vertrag unter die Lupe nehmen.