Rechtliche Grundlagen

Liebe Experten,

welches sind die einschlägigen §§ im SGB für folgende Fälle:

  • Die Beiträge zur betriebliche Altersvorsorge werden für die Versicherungspflichtgrenze (PKV) angerechnet.

  • Studenten können nach Ablauf der Familienversicherung (GKV!) in einen Studententarif einer PKV wechseln.

Vielen Dank für Eure Hilfe sagt
Andreas

Guckst du hier: www.gesetze-im-internet.de

  • Die Beiträge zur betriebliche Altersvorsorge werden für die
    Versicherungspflichtgrenze (PKV) angerechnet.
  • § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V = Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
  • § 14 SGB IV = Definition Arbeitsentgelt
  • Arbeitsentgeltverordnung, Rundschreiben der Spitzenverbände etc…

Für Nicht-Fachleute ist dies schwer verständlich zu erklären. Um es für dich einfach zu machen. Es zählt alles dazu wovon Sozialversicheurngsbeiträge gezahlt werden. Also z.B. auch REGELMÄßIGE Einmalzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld. Abgezogen werden Zuschläge aufgrund von Kindern (nicht Ehegatten!). Ob alles oder nur ein Teil der betrieblichen Altersvorsorge SV-pflichtig ist, kann man nur nach einer Einzelfallprüfung beurteilen (Anwendung von Steuerrecht). Dies macht der Arbeitgeber (hoffentlich richtig :smile:). Insofern rate ich dazu die Lohanabrechnungen anzuschauen. Dann hast du einen guten Anhaltspunkt.

  • Studenten können nach Ablauf der Familienversicherung (GKV!)
    in einen Studententarif einer PKV wechseln.
  • § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V
    Ich rate nicht zum Wechsel in die PKV. NAch meiner Meinung überwiegen die Vorteie in der GKV. Später kann es immer noch die Möglichkeit zum Wechsel geben (bei Arbeitnehmern mit Einkommen über Jahresarbeitsentgeltgrenze oder bei Selbständigkeit). Aber auch dann gilt nach meiner Meinung: GKV besser als PKV. Muss aber jeder selber wissen, nur dumm wenn man PKV ist und dann an einer chronischen Erkrankung leidet. In der PKV bekommt man nur einen Vertrag, in der GKV solidarische Gesetze und die solidarischen Beutragszahlungen der gesunden und der „guten Verdiener“.