Vielen Dank, wir haben beide das Sorgerecht und sind glücklich zusammen. Nur das der Betreuungsvertrag mir nicht passt und meine Freundin den für uns kritischen Vertragspassus überlesen und den Vertrag unterzeichnet hat. Jetzt würden wir den Vertag gerne rückgängig machen und hatten gehofft, dass dies mit meiner fehlenden Unterschrift möglich ist- aber wie ich es verstehe wohl nicht. Vielen dank, paul.
Vielen Dank, wir haben beide das Sorgerecht und sind glücklich zusammen. Nur das der Betreuungsvertrag mir nicht passt und meine Freundin den für uns kritischen Vertragspassus überlesen und den Vertrag unterzeichnet hat. Jetzt würden wir den Vertag gerne rückgängig machen und hatten gehofft, dass dies mit meiner fehlenden Unterschrift möglich ist- aber wie ich es verstehe wohl nicht. Vielen dank, paul
Vielen Dank, wir haben beide das Sorgerecht und sind glücklich zusammen. Nur das der Betreuungsvertrag mir nicht passt und meine Freundin den für uns kritischen Vertragspassus überlesen und den Vertrag unterzeichnet hat. Jetzt würden wir den Vertag gerne rückgängig machen und hatten gehofft, dass dies mit meiner fehlenden Unterschrift möglich ist- aber wie ich es verstehe wohl nicht. Vielen dank, paul.
Hallo,
der Kindergarten kann davon ausgehen, dass die Mutter im Einverständnis mit dem Vater handelt, solang Sie nicht widersprechen.
L G D e n n i s .
Hallo,
tut mir leid Ihnen nichts positiveres mitteilen zu können, aber das wäre die Sachlage. Wie es ein Vertrag aber so an sich hat, könnte dieser Bedingungen zu Ihren Ungunsten enthalten, welche wirklich zur Anfechtung berechtigen würden. Dies müsste aber im Einzelfall geprüft werden.
Das ginge aber im Forum ohnehin nicht. Vielleicht legen Sie den vertrag aber einen Anwalt vor, jedoch müssen Sie hier mit erheblichen Kosten rechnen.
Vielleicht haben Sie aber auch noch ein Sonderkündigungsrecht oder generell ein Rücktrittsrecht. Auch dies könnte geprüft werden.
MfG
M Sack
Hallo,
ja, solche Verträge darf sie alleine unterschreiben. Beide Unterschriften sind nötig, wenn es z.B. um Geldangelegenheiten für das Kind geht.
Gruß,
twilight666
Würde es trotzdem probieren, da Freundin nicht Ehefrau (ob glücklich oder nicht, weiss keiner, und man ist nicht rechenschaftspflichtig, es zählt nur die juristische Seite), oder prüfen wie alt der Vertrag ist-Vertragsrücktrittsrecht mind. 2 Wochen