meine Frau hatte einen Betreuungsvertrag für unsere Tochter unterzeichnet (Betreuung für ein Krippenplatz unser 2-jährigen Tochter in Hamburg). Wir beide sind für unsere Tochter erziehungsberechtigt. Nun hatte ich meine Unterschrift auf dem Vertrag für den Betreuungsplatz in der Krippe nicht unterzeichnet. Ist der Vertrag dann überhaupt rechtskräftig oder muss ich auch unterschreiben? Genügt es wenn lediglich ein Erziehungsberechtigter für das Kinde unterschreibt? Für Euren Rat wäre ich Euch sehr dankbar, Viele Grüße, paul
grundsätzlich ist der Vertrag gültig, da er dem Kindeswohl nicht widerspricht. Es sei denn, es wurde zwischen Ihnen vorher etwas anderes vereinbart
, dann wären Sie aber nur anfechtungsberechtigt und der Vertrag bleibt wirksam bis sie dies tun.
Der Vertrag ist natürlich gültig, denn die Betreuungseinrichtgung konte davon ausgehen, dass die Mutter alleine unterzeichnen kann. Für die internen Zwistigkeiten von Erziehungsberechtigten trägt sie keine Verantwortung und daher darf sie dadurch auch keinen Schaden erleiden.
Hallo, ich nehme mal an, dass die Tochter bei der Mutter lebt und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
So mit kann sie solch einen Vertrag selber Unterschreiben.
LG Holger
Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antwort. Wäre dies denn anders , dh. beide Unterschriften erforderlich wenn wir nicht verheiratet wären? Viele Grüsse , paul
Kein Unterschied, da es bei der Gültigkeit des Vertrages alleine darauf ankommt, dass die Betreuungseinrichtung davon ausgehen konnte, dass der andere Vertragspartner entscheidungsberechtigt ist. So wie bei Ehen man erst mal davon ausgehen kann, dass jeder der Ehegatten für den anderen mitsprechen kann, so gilt das auch bei nichtehelichen Paaren, was die Kinder betrifft. Hier dürfte sogar, angesichts der Tatsache, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle die Frau das alleinige Sorgerecht hat, die Vermutung zugunsten des rechtes der Mutter Entscheidungen zu treffen noch stärker sein.
Persönlicher Hinweis meinerseits: Sie sind an den Vertrag gebunden. Offensichtlich handelt es sich ja um eine Streitigkeit zwischen der Mutter des Kindes und Ihnen. Dadurch dass hier der Streit auf Belange des Kindes ausgeweitet wird, schadet man letztlich dem kind. Wenn Sie also keine unüberwindlichen Gründe haben, die gegen diese betreeungseinrichtung sprechen, würde ich die Sache ruhen lassen.
Nicht verheiratet, getrennte Wohnsitze - wer garantiert das Einverständnis des gleichberechtigten Sorgeberechtigten? Bei einer ehelichen Gemeinschaft (Familie) ist der Vertrag rechtskräftig, im anderen Fall ist er anfechtbar.
Meines Wissens nach darf sie auch alleine unterschreiben udn der Vertrag ist auch mit nur einer Unetrschrift rechtsgültig. Als Vertragspartner muss man ja auch davon ausgehen können, dass - selbst bei gemeinsamem Sorgerecht - auch nur ein Elternteil unetrschreiben darf bzw. unterschriftsberechtigt ist. Um ganz sicher zu gehen, würde ich auch mal ins sog. „Kleingedruckte“ im Vertrag schauen - evtl. gibt es speziell zu diesem Thema Klauseln in den AGB.
Hallo Paul nein den dann hat sie wohl auch das alleinige Sorgerecht.
So oder so sie kann es tun das gleiche könntest du auch wenn sie bei dir Leben würde.
LG Holger
die Krippe fragt eigentlich nicht nach, bei einer Ehe ob beide Partner einverstanden sind, da reicht es wenn ein Partner unterschreibt. Ich verstehe die Frage also nicht, es sei denn, du willst eine Betreuung in der Krippe nicht, dann muß das aber vor Gericht geklärt werden, erstmal gilt der Vertrag denn die Krippe muß private Probleme nicht klären…
wenn Sie nicht verheiratet wären, müsste darauf abgestellt werden, wer das Sorgerecht hat, im Zweifelsfall bei beiden Berechtigten gilt Vorheriges. Es kommt hier wirklich nicht darauf an, ob der Vertrag nur mit einer oder beiden Unterschriften zustande kam, dieser ist ohnehin auch mit einer Unterschrift gültig, (siehe vorherigen Beitrag) lediglich die Haftung für diesen Vertrag wirkt sich verschieden aus (allein oder gesamt)
…hallochen, klar kann mann rumrechteln wie es hätte sein müssen sollen usw. aber ich meine wenn die das so akzeptieren ist das doch ok, würde deswegen nicht unbedingt negativ auffallen wollen, nach dem motto .wie ist denn der druff…
Hallo, lebe leider seit 26 Jahren in Italien und hier sind die Gesetze ganz anders.
Wie du schreibst gehe ich von aus das ihr getrennt seit. Es gibt meiner meinung nach nicht mehr ausser bestimmten faellen das sorgrecht fuer nur ein elternpaar. Jatzt ist immer alle beide aber hauptwohnsitz bei der Mutter normalerweise, aber alle wichtige entscheidungen, schule, sport, usw mueste mann zusammen entscheiden zahlen und unterschreiben. Aber wie gesagt Italien ist noch sehr altmodisch. Eine trennung hier dauert um die 5 Jahre…
War bestimmt keine hilfe.
Tut mir leid
Vielen Dank, wir haben beide das Sorgerecht und sind glücklich zusammen. Nur das der Betreuungsvertrag mir nicht passt und meine Freundin hat den für uns kritischen Vertragspassus überlesen und den Vertrag unterzeichnet. Jetzt würden wir den Vertag gerne rückgängig machen und hatten gehofft, dass dies mit meiner fehlenden Unterschrift möglich ist- aber wie ich es verstehe wohl nicht. Vielen dank, paul
Vielen Dank, wir haben beide das Sorgerecht und sind glücklich zusammen. Nur das der Betreuungsvertrag mir nicht passt und meine Freundin den für uns kritischen Vertragspassus überlesen und den Vertrag unterzeichnet hat. Jetzt würden wir den Vertag gerne rückgängig machen und hatten gehofft, dass dies mit meiner fehlenden Unterschrift möglich ist- aber wie ich es verstehe wohl nicht. Vielen dank, paul