Hallo,
generell muss der gemobbte Arbeitnehmer seinen Chef/Arbeitgeber vom Mobbing informieren, damit dieser die Möglichkeit hat, das Mobbing zu unterbinden.
Es ist nicht mitgeteilt, welche Art das Mobbing ist und ob die Gemobbte von Mitarbeitern oder von Vorgesetzten/Chef/Firmeninhaber gemobbt wird, insoweit fehlen wichtige Angaben.
Wird das Arbeitsverhälntnis vom Arbeitnehmer gekündigt und der Arbeitgeber wurde über das Mobbing nicht informiert bzw. aufgefordert, in geeigneter Weise auf die mobbenden Kollegen Einfluß zu nehmen, wird mit einer Sperre durch das Arbeitsamt zu rechnen sein.
Um das Arbeitsverhältnis kündigen zu können und dennoch keine Sperre zu erhalten, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gemobbte aufgrund des Mobbings in stationärer psychologischer Behandlung sich befindet; hier kann die Gemobbte dann auch Schadensersatzansprüche durchsetzen.
lG