Rechtliche Handhabe beim Mobbing am Arbeitsplatz

Hallo.
Meine Schwester wird sehr stark gemobbt auf der arbeit und ist derzeit in stationärer psychologischer Behandlung deswegen.
Gibt es eine Möglichkeit aufgrund dessen das Sie für den Fall das sie Kündigt aufgrund dieser Geschichte keine Sperre von der Arbeitsagentur bekommt? 

Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Hallo,

generell muss der gemobbte Arbeitnehmer seinen Chef/Arbeitgeber vom Mobbing informieren, damit dieser die Möglichkeit hat, das Mobbing zu unterbinden.

Es ist nicht mitgeteilt, welche Art das Mobbing ist und ob die Gemobbte von Mitarbeitern oder von Vorgesetzten/Chef/Firmeninhaber gemobbt wird, insoweit fehlen wichtige Angaben.

Wird das Arbeitsverhälntnis vom Arbeitnehmer gekündigt und der Arbeitgeber wurde über das Mobbing nicht informiert bzw. aufgefordert, in geeigneter Weise auf die mobbenden Kollegen Einfluß zu nehmen, wird mit einer Sperre durch das Arbeitsamt zu rechnen sein.

Um das Arbeitsverhältnis kündigen zu können und dennoch keine Sperre zu erhalten, muss der Nachweis erbracht werden, dass die Gemobbte aufgrund des Mobbings in stationärer psychologischer Behandlung sich befindet; hier kann die Gemobbte dann auch Schadensersatzansprüche durchsetzen.

lG

Hi!

generell muss der gemobbte Arbeitnehmer seinen
Chef/Arbeitgeber vom Mobbing informieren, damit dieser die
Möglichkeit hat, das Mobbing zu unterbinden.

Quelle?

Es ist nicht mitgeteilt, welche Art das Mobbing ist und ob die
Gemobbte von Mitarbeitern oder von
Vorgesetzten/Chef/Firmeninhaber gemobbt wird, insoweit fehlen
wichtige Angaben.

Welche denn genau, wenn ein Arzt das Ganze bestätigt?

Wird das Arbeitsverhälntnis vom Arbeitnehmer gekündigt und der
Arbeitgeber wurde über das Mobbing nicht informiert bzw.
aufgefordert, in geeigneter Weise auf die mobbenden Kollegen
Einfluß zu nehmen, wird mit einer Sperre durch das Arbeitsamt
zu rechnen sein.

Quelle?

Um das Arbeitsverhältnis kündigen zu können und dennoch keine
Sperre zu erhalten, muss der Nachweis erbracht werden, dass
die Gemobbte aufgrund des Mobbings in stationärer
psychologischer Behandlung sich befindet;

Quelle?

Lass die mal dieses Teil hier erklären, besonders alles ab Seite 25.

Meine Güte, dass du es nach Korrektur wirklich jeder deiner Antworten immer noch nicht leid bist …

Man, man ,man

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Hi!

Gibt es eine Möglichkeit aufgrund dessen das Sie für den Fall
das sie Kündigt aufgrund dieser Geschichte keine Sperre von
der Arbeitsagentur bekommt? 

Grundsätzlich ja.

Schau mal hier auf Seite 26 unter 9.1.1. Punkt 5.

Allerdings sollte man vorher mit dem „Arbeitsamt“ abklären, ob ein Attest des Arztes/der Ärzte als Nachweis dafür genügt, dass ein Weiterführen des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre. Gerade während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit hat man zumindest die Zeit.
Dass der Weg natürlich für eine psychisch angeschlagene Person nicht gerade unbelastend ist, versteht sich.

Das Arbeitsrechtliche zum Thema Mobbing ist sehr schön hier und hier erklärt.

VG
Guido