Ich möchte hier einen Sachverhalt beschreiben und würde gerne wissen, ob man hier eine rechtliche Handhabe hat oder ob man sich das gefallen lassen muss:
Ein bestimmter Vorgesetzter (VG) flippt regelmäßig aus. Vor versammelter Mannschaft (während Meetings, im Großraumbüro, etc.) staucht er seine untergebenen Mitarbeiter (MA) zusammen und schreit sie an. Versuche des MA, sich argumentativ dagegen zu wehren, werden nicht zugelassen (selbst wenn der MA erwiesenermaßen Recht hat und der VG irrt). Sagt der MA, daß der VG nicht in so einem Ton mit ihm reden soll, wird der VG noch lauter und brüllt, daß er so spricht, wie es ihm passt. Will der MA durch Verlassen des Raumes das Gespräch beenden, so wird er (zb durch Androhung von Kündigung) gezwungen, anwesend zu bleiben.
Um Mobbing (Bossing) im herkömmlichen Sinne handelt es sich wohl nicht, schätze ich, da sich der VG nicht einem (oder mehreren) bestimmten MA gegenüber so verhält, sondern dem „Erstbesten“, der dem VG bei schlechter Laune in die Quere kommt und (durch noch so geringe Kleinigkeiten) Anlass gibt.
Kein Wunder, daß der Krankheitsstand steigt, die MA Angst haben, heulend im Büro sitzen, usw. usw.
Leider ist der VG äußerst unfähig, Kritik anzunehmen, sodaß auch Gespräch „im Nachgang, wenn sich alles beruhigt hat“ nicht bringt, sondern man eher einem erneuten Wutausbruch entgegensteuert.
Die Frage ist nun: hat eine Beschwerde (beim betriebsrat / beim Personalbüro / beim Vorgesetzten des VG) Aussicht auf Erfolg (weil es rechtlich gesehen nicht zulässig ist, was der VG dort treibt) oder ist man dann vom „guten Willen“ und Verhandlungsgeschickt der Beschwerdestelle abhängig?
Hintergrund ist ja vermutlich klar: keiner MA wird eine Beschwerde wagen, solange er/sie nicht sicher ist, daß es auch Erfolg haben wird. Und diese Sicherheit hat man ja nur, wenn man weiß „laut §xy Arbeitsgesetz ist das Verhalten unzulässig“ und sich sicher sein kann, daß die Beschwerdestelle auch etwas erreichen kann (da eben eine Rechtsverletzung vorliegt)
Vielen Dank vorab!
P.S. Wäre nett, wenn bei einer Antwort auch die Paragraphen zu finden sind, die das Ganze untermauern 