Rechtliche hintergründe berufsschule

Hallo,

ich lerne industriekaufmann und stehe im moment vor einer doofen situation. ich habe vor einigen monaten auf grund einer krankheit eine ex nicht mitgeschrieben. am sa habe ich nun einen brief erhalten in dem ich aufgefordert werde am 07.juli um 17uhr in der berufsschule zu einer mündlichen leistungserhebung zu erscheinen. ich muss allerdings davor ganz normal bis 16 uhr im betrieb arbeiten! jetzt wollte ich fragen ob für dieses verhalten überhaupt eine rechtliche grundlage gegeben ist.
und ob es sein kann dass ich im falle einer erkrankung tatsächlich einen nachweis des amtsärztlichen dienstes (gesundheitsamt) erbringen muss.

Bundesland?
Ohne diese Info sind keine verlässlichen Angaben möglich.

Schöne Grüße,
Jule

bayern. mittelfranken

Hallo,

bayern. mittelfranken

Hilft die Regelung zur Schulpflicht weiter?

Art. 39
Berufsschulpflicht
(1) Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht oder des freiwilligen Besuchs der Hauptschule nach Art. 38 wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird.

(2) 1 Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird; davon ausgenommen sind Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. 2 Die Berufsschulpflicht endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten Berufsausbildung. 3 Die Berufsschulpflicht nach Satz 1 schließt die Verpflichtung zum Besuch des Berufsgrundschuljahres ein, wenn es für den gewählten Ausbildungsberuf nach Art. 11 Abs. 4 eingeführt ist.

(3) 1 Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer

in den Vorbereitungsdienst einer Laufbahn des mittleren Dienstes eingestellt wurde,

der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Bayerischen Bereitschaftspolizei angehört,

ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableistet,

ein Berufsvorbereitungsjahr, das Berufsgrundschuljahr, ein Vollzeitjahr an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder einen einjährigen Vollzeitlehrgang, der der Berufsvorbereitung dient, mit Erfolg besucht hat,

den mittleren Schulabschluss erreicht hat,

von der Berufsschule nach Art. 86 Abs. 4 Satz 2 entlassen ist.

2 Absatz 2 bleibt unberührt.

(4) 1 Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungsverhältnis können allgemein oder im Einzelfall vom Besuch der Berufsschule befreit werden

bei einem Besuch von Vollzeitlehrgängen, die der Vorbereitung auf staatlich geregelte schulische Abschlussprüfungen dienen,

nach elf Schulbesuchsjahren, wenn ein Beschäftigungsverhältnis besteht,

bei Vorliegen eines Härtefalls.

2 Absatz 2 bleibt unberührt.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

das sagt die Berufsschulordnung in § 40:

"(6) Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler ohne ausreichende Entschuldigung einen Leistungsnachweis oder verweigert sie oder er eine Leistung, wird die Note 6 erteilt.

(7) 1 Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Schulaufgabe oder einen Leistungsnachweis im fachpraktischen Unterricht oder in Fächern mit Schülerübungen mit ausreichender Entschuldigung, erhält sie oder er einen Nachtermin. 2 Wird der Nachtermin ohne ausreichende Entschuldigung versäumt, gilt Abs. 6. 3 Versäumt die Schülerin oder der Schüler den Nachtermin mit ausreichender Entschuldigung, kann eine Ersatzprüfung angesetzt werden. 4 Mit dem Termin ist der Schülerin oder dem Schüler der Prüfungsstoff bekannt zu geben. 5 Nimmt die Schülerin oder der Schüler an der Ersatzprüfung wegen Erkrankung nicht teil, muss die Erkrankung durch ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. 6 Die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen."

Da Exen als mündliche Note gewertet werden, ist eine mündliche Ersatzprüfung durchaus angemessen.

Mein Tipp: Vorbereiten und hingehen.

Schöne Grüße
Jule

hm
wenn ich des richtig versteh heißt des aber einfach nur dass ich nicht verpflichtet bin hinzugehen weil ich abitur hab und über 21 bin. aber ob das was der lehrer macht rechtens ist sagt es eigentlich nicht aus. so macht er das mit mehreren schülern.

ich finds halt nur ne frecheit nach 8 std arbeit noch ne prüfung ablegen zu müssen.

Hallo,

wenn ich des richtig versteh heißt des aber einfach nur dass
ich nicht verpflichtet bin hinzugehen weil ich abitur hab und
über 21 bin.

Woher sollte ich das wissen? Ohne die genaue Information kann es immer nur Teilantworten geben …

aber ob das was der lehrer macht rechtens ist
sagt es eigentlich nicht aus. so macht er das mit mehreren
schülern.

Ich denke, Jule hat es Dir schon beantwortet.

ich finds halt nur ne frecheit nach 8 std arbeit noch ne
prüfung ablegen zu müssen.

Auja. Eine Frechheit!

Sie es mal so:
Du bekommst eine Chance. Die bekommst Du natürlich nur zu einem Termin, zu dem der Lehrer Zeit hat.
Und Du solltest daran denken, daß Du später mal im „richtigen Leben“ vielleicht öfter nach acht Stunden Arbeit noch mal „volle Leistung“ bringen musst!
Zusatzfrage: Für wen lernst Du? Für den Lehrer? (Ich persönlich erwarte da von einem Abiturienten die „richtige“ Antwort.)

Gruß
Jörg Zabel

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Ugh.

ich finds halt nur ne frecheit nach 8 std arbeit noch ne
prüfung ablegen zu müssen.

Entsetzlich, grausam, ganz doll bäh.

Du bist 21 Jahre, hast Abitur und denkst so? Sehr seltsam. Erstens könntest du, wenn es dich denn wirklich so massiv überfordert, einen gutwillig anberaumten Termin nach der Arbeitszeit wahrzunehmen, für diesen Tag Urlaub nehmen oder vielleicht auch mit Einverständnis ein, zwei Stunden früher Feierabend machen; zweitens bist du derjenige, der ursprünglich gefehlt hat und um dessentwillen jetzt ein zusätzlicher Termin gefunden werden musste; drittens gibt es ganz furchtbar viele Leute - und du wirst, wenn du nicht bei Heiopeitätigkeiten landen und bleiben willst, auch dazugehören - die gehen nach 8 oder 10 Stunden Arbeit noch auf die Abendschule, und zwar nicht eine oder zwei, sondern vier und sechs Stunden, und zwar nicht einmal in drei jahren, sondern, je nachdem, über mehrere Jahre jeden Tag. Und lernen am Wochenende. Dicke fette große Schweinerei, was? Werd mal erwachsen.

Aga,
CBB

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