Hallo!
Ich hatte früher schonmal beim Weihnachtsmarkt mit so einem „mobilem“
Holzimbiss mitgemacht.
Kurze Zeit später mußte ich sowie auch alle anderen Schausteller das ganze dilemma mit den Behörden über mich ergehen lassen. Teilweise manche Dinge die als brauchbar und rechtlich in Ordnungs gekennzeichnet waren wurden von den Mitarbeitern der jeweiligen Behörde vollkommen anders gesehen.
Gerne würde ich wissen was bei einem Holzimbiss alles beachtet werden muß? Es werden in einem 2x2m Holzstand Crepes verkauft. Der Imbiss befindet sich nun auf einem privatem Grundstück.
-Muß am Imbiss irgendwas gekennzeichnet werden also wer der Verantwortliche ist? (Beim Weihnachtsmarkt war an jedem Stand so ein Zettel mit Firmenname…)
-Nahezu alles im Imbiss mußte abwaschbar sein damals
-Lebensmittelzusatzstoffe müßen für Kunden gut sichtbar gekennzeichhnet werden (E410, E440…)
-Bei Alkoholausschank mußte etwas spezielles beantragt werden soweit ich weiß?! Nicht zu vergessen nach dem Perso zu fragen
-Wie ist das mit der Belehrung - speziell bei Aushilfskräften? (Da ich damals selber gearbeitet hatte konnte ich mich selber belehren - teilweise irgendwie blöd)
-Wie ist das mit Waschbecken in dem Imbiss - damals wurde gefordert wenn der Crepes-Teig im Holzimbiss zubereitet wird 2 Waschbecken + fließendes Wasser (Jetzt ist leider kein Frischwasser mehr verfügbar)
-Es müssen die Hersteller bzw. es muß angegeben werden von woher die Zutaten stammen?! Ein Bratwurstverkäufer mußte damals den Metzgereibetrieb etc. nennen
-Bei Alkoholverkauf JuschG anbringen für alle gut leserlich
Wisst Ihr sonst noch was ?! Evtl. von Euch noch Ergänzungen, Hinweise etc…??