Rechtliche Konsequenz Hakenkreuzdarstellung

Person A stellt Hakenkreuzdarstellung auf einem Bild zusammen mit Person B (unkenntlich) in ein soziales Netzwerk im Internt. Person C sieht dies und stellt Strafanzeige. Ich wüsste gerne die Konsequenten für A und B.
Danke!

Leider kann ich in der Sache nicht helfen, da es doch sehr speziell ist. sorry

Ich kann und möchte auf diese Frage nicht antworten.

Aufgrund der Strafanzeige wird die Staatsanwaltschaft wohl wegen Verstoß gegen §130 Abs. 2 Nr. 2 StGB ermitteln. Das könnte dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren nach sich ziehen.

Ob die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt oder es tatsächlich zu einem Verfahren gegen Person A kommt und falls ja welches Strafmaß beantragt wird hängt vom konkreten Einzelfall ab. Ob eine Strafanzeige gegen Person B angezeigt ist, hängt wohl auch von der konkreten Darstellung ab.