Hallo,
ich will mich demnächst wg. Anststörung + Depressionen bei einer Ergotherapeutin mit Neurofeedback behandeln lassen und brauche dafür ein Privatrezept. Nun sagte mir die Ergotherapeutin, dass das jeder Hausarzt und jeder Neurologe etc. ausstellen kann, doch meine Neurologin stellt sich quer, wegen evtl. Regressansprüche u.ä. Ich werde die Behandlung komplett aus eigener Tasche bezahlen, darum geht es mir auch gar nicht.
Meine Frage: kann meine Ärztin mir die Ausstellung eines solchen Rezeptes grundsätzlich verwehren, mit Hinweis auf evtl. Regressforderungen? Ich habe jetzt schon bei einer weiteren Neurologin, bei der ich bisher einmal war, nachgefragt und auch bei meiner Hausärztin, warte aber noch auf Antwort.
Auch hier würde ich mich über eine aussagekräftige Antwort sehr freuen!
LG
Andrea