Hallo,
Die Frage ist, ob man in dieser Situation einen Anwalt braucht, oder ob man aufgrund eigener finazieller Notlage auch auf einen verzichten kann, weil die Rechtslage klar scheint.
Person A übersendet nach einer Onlineauktion etw 500€ an Person B, die den ersteigerten Atikel angeboten hat. Nun kommt aber keine Ware von Person B. Nachdem Person A aufgefallen ist, dass er scheinbar nicht der einzige Geprellte war, dem Ware versprochen, aber nicht geliefert wurde, erstattet er Anzeige bei der Polizeit wegen Betruges. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da Person B keine absichtlichen Betrugsabsichten nachgewiesen werden konnten, da er mit anderen Personen bereits Teilzahlungen vereinbart hat. Person A schreibt nun Mails an Person B, die sich aber schon nach der Auskunft, das er nicht liefern kann, nicht mehr auf Mails geantwortet hat. Bisher hat Person A keine Nachricht von Person B erhalten.
Person Bs Begründung, dass er nicht liefern kann, ist das er das Geld bereits an Dritte weitergegeben hat, die ihm wiederum die Ware versprochen haben. Diese allerdings seien nun die jenigen, die für den Warenbruch verantwortlich sind.
Aufgrund der Onlineauktion liegt eine Vertrag vor. Das Geld wurde nachweislich mit Banküberweisung auf das Konto von Person B überwiesen. Bis heute ist keine (Teil-)rückzahlung, oder Vereinbarung darüber getroffen wurden, bzw. erfolgt. Dies lässt sich mit Mails und Kontoauszügen beweisen.
Also eigentlich ist die Rechtslage doch klar, oder? Also hätte eine Zivilklage Erfolg? Person A hat schließlich Geld überwiesen und dafür nicht das vertraglich Vereinbarte bekommen? Und es gibt bei gleicher Person B mehrere ähnliche Fälle. Benötigt man jetzt einen Anwalt, oder kann Person A, die über kein geregeltes Einkommen verfügt, auch ohne Rechtsbeistand, eine Zivilklage vor Gericht einreichen und damit Erfolg haben?
Ich bin bis jetzt auf keine ausreichende Lösung des Problems gekommen - jetzt bin ich gespannt, was hier dazu geantwortet wird.
Vielen Dank,
Alex
Man kann aber natürlich auch privat ohne Anwalt (sofern es um nicht viel mehr als 500 € geht) klagen oder Mahnbescheide beantragen. Anwaltszwang gibt es nur bei Prozessen ab Landgericht aufwärts.