Rechtliche Lage klar? Anwalt erforderlich?

Hallo,

Die Frage ist, ob man in dieser Situation einen Anwalt braucht, oder ob man aufgrund eigener finazieller Notlage auch auf einen verzichten kann, weil die Rechtslage klar scheint.

Person A übersendet nach einer Onlineauktion etw 500€ an Person B, die den ersteigerten Atikel angeboten hat. Nun kommt aber keine Ware von Person B. Nachdem Person A aufgefallen ist, dass er scheinbar nicht der einzige Geprellte war, dem Ware versprochen, aber nicht geliefert wurde, erstattet er Anzeige bei der Polizeit wegen Betruges. Dieses Verfahren wurde eingestellt, da Person B keine absichtlichen Betrugsabsichten nachgewiesen werden konnten, da er mit anderen Personen bereits Teilzahlungen vereinbart hat. Person A schreibt nun Mails an Person B, die sich aber schon nach der Auskunft, das er nicht liefern kann, nicht mehr auf Mails geantwortet hat. Bisher hat Person A keine Nachricht von Person B erhalten.

Person Bs Begründung, dass er nicht liefern kann, ist das er das Geld bereits an Dritte weitergegeben hat, die ihm wiederum die Ware versprochen haben. Diese allerdings seien nun die jenigen, die für den Warenbruch verantwortlich sind.

Aufgrund der Onlineauktion liegt eine Vertrag vor. Das Geld wurde nachweislich mit Banküberweisung auf das Konto von Person B überwiesen. Bis heute ist keine (Teil-)rückzahlung, oder Vereinbarung darüber getroffen wurden, bzw. erfolgt. Dies lässt sich mit Mails und Kontoauszügen beweisen.

Also eigentlich ist die Rechtslage doch klar, oder? Also hätte eine Zivilklage Erfolg? Person A hat schließlich Geld überwiesen und dafür nicht das vertraglich Vereinbarte bekommen? Und es gibt bei gleicher Person B mehrere ähnliche Fälle. Benötigt man jetzt einen Anwalt, oder kann Person A, die über kein geregeltes Einkommen verfügt, auch ohne Rechtsbeistand, eine Zivilklage vor Gericht einreichen und damit Erfolg haben?

Ich bin bis jetzt auf keine ausreichende Lösung des Problems gekommen - jetzt bin ich gespannt, was hier dazu geantwortet wird.

Vielen Dank,

Alex

Hallo,

ob Erfolg oder nicht, kann man nie vorhersagen.

Aber informier’ Dich mal über Prozesskostenhilfe - um der Mär von „finanzielle Notlage = kein Anwalt möglich“ entgegenzuwirken. :wink: Man kann aber natürlich auch privat ohne Anwalt (sofern es um nicht viel mehr als 500 € geht) klagen oder Mahnbescheide beantragen. Anwaltszwang gibt es nur bei Prozessen ab Landgericht aufwärts.

LG

Schnägge

Hallo,

Die Frage ist, ob man in dieser Situation einen Anwalt
braucht, oder ob man aufgrund eigener finazieller Notlage auch
auf einen verzichten kann, weil die Rechtslage klar scheint.

das Problem ist, dass häufig alle Parteien der Meinung sind, dass die Rechtslage für sie selbst eindeutig sei. Dummerweise gewinnt für gewöhnlich aber nur eine der Parteien vor Gericht.

Und auch wenn die Rechtslage klar scheint, kann man durch amateurhaftes Handeln einen Rechtsstreit versemmeln. Wenn die Lage hingegen so eindeutig ist, was hindert einen daran, einen Anwalt zu beauftragen. Die Kosten würde dann ja die Gegenseite zu tragen haben.

Gruß

S.J.

naj, klar zahlt der Gegner den Rechtsstreit, also auch den eigenen Anwalt, wenn er verliert.
Aber wenn bei dem dann nichts mehr zu holen ist, trägt der Gewinner trotzdem die Kosten.

Also Gewonnen und dann doch verloren. Tragisch.
(weil i. d. Fällen auch meist danach. trotz eines Titels nichts zu holen sein wird)

Aber ist es nicht so, wenn bei dem Verlierer nichts mehr zu holen ist, dann der Staat einspringt? Oder ist das nur ein Aberglaube?

Ja muss man da denn nicht in Vorleistung gehen? Der Anwalt möchte doch bestimmt auch nicht warten, bis der Rechtsstreit entschieden ist?

Hallo,

Aber ist es nicht so, wenn bei dem Verlierer nichts mehr zu
holen ist, dann der Staat einspringt? Oder ist das nur ein
Aberglaube?

Es ist ein Aberglaube. Wieso sollte der Staat, also die Allgemeinheit, Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Parteien bezahlen?

Gruß

S.J.

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Hallo,

Ja muss man da denn nicht in Vorleistung gehen? Der Anwalt
möchte doch bestimmt auch nicht warten, bis der Rechtsstreit
entschieden ist?

üblicherweise lautet der Grundsatz: Abgerechnet wird zum Schluss.

Gruß

S.J.

Hi, was Steve schreibt ist schon richtig aber! Wenn der Kläger den Rechtsstreit gewinnt, beim Beklagten aber nichts zu holen ist, dann werden alle Kosten sowohl seines Anwalts, wie die Gerichtskosten dem Kläger in Rechnung gestellt.
Es bestünde nur noch die Möglichkeit, dass das Gericht entscheidet, dass die Gerichtskosten der Staatskasse zur Last fallen.
MfG ramses90

Guten Tag,

aber sowas ist doch reichlich unwahrscheinlich, oder?