Hallo,
da ich nichts passendes gefunden habe, setz ich einfach nochmal das Thema rein.
Folgendes Szenario:
Ehepaar, er bestätigt zeugungsunfähig, lebt seit einigen Monaten getrennt, auch in getrennten Bundesländern. (Sie hat zum zweiten mal betrogen und ist zu dem „Neuen“ gezogen) Beim Abholen der Restlichen Möbel hat sie dem Noch-Ehemann eröffnet von dem neuen Freund schwanger zu sein.
Problem: Wie ist die heute Gesetzeslage dazu? Wie funktioniert ggf eine Härtefallscheidung. Ist der Ehemann auch immernoch vor dem Gesetz der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist? Gibt es Gesetzesänderungen?
Was muss jetzt dringend beachtet werden?
Fragen über Fragen…
Vielen Dank für die Antworten =)
Hallo leevje79,
Wie funktioniert ggf eine Härtefallscheidung
da bei einer Scheidung sowieso ein Anwalt benötigt wird, wäre es in diesem fiktiven Fall ratsam schnellstmöglich einen Anwalt für Familienrecht aufzusuchen.
Im Falle einer Scheidung kommt man um diese Kosten nicht herum, also könnte man dann auch schon im Vorfeld auf Nummer sicher gehen und die ganze Angelegenheit so früh wie möglich mit dem Anwalt besprechen.
Ohne Anwalt unterläuft einem vielleicht ein kleiner Fehler hier, eine kurze Verzögerung da, und schon sind die Kosten um ein vielfaches höher als wenn man rechtzeitig beim Anwalt gewesen wäre.
Also in diesem fiktiven Fall könnte man wirklich nur empfehlen nicht am falschen Ende zu sparen um hinterher unnötig viel bezahlen zu müssen.
Gruß
N.N
ggf eine Härtefallscheidung. Ist der Ehemann auch immernoch
vor dem Gesetz der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist?
Solange er die Vaterschaft nicht bestreitet, ja.
Was muss jetzt dringend beachtet werden?
Anwaltlichen Rat einholen (für die Scheidung sowieso anzuraten).