Rechtliche Organisation der Kirchen

Hallo,
ich kam in eine Diskussion, wie die Kirchen in Deutschland rechtlich organisiert sind. Die eine Seite meinte, es orientiert sich am Vereinsrecht nach BGB und die andere Seite war darüber entrüstet und meinte, die Kirchen hätten eine Sonderstellung. Diese wurde aber nicht definiert.
Kann mir da mal jemand weiterhelfen? Stolpert bitte nicht über eventuell von mir falsch benutzte Begriffe. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Grüße
Ulf

Hallo,

„die Kirchen“ sind in Deutschland eine
sog. „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ (KdöR).

Das steht in Artikel 140 Grundgesetz, in Verbindung
mit Artikel 137 der Weimarer Reichsverfassung.
Das hat vor allem historische Gründe, gilt aber immer noch.
Als Rechte folgen daraus u.a. die Möglichkeit
Kirchensteuer einzuziehen und Arbeitnehmer nach
dem Beamtenrecht einzustellen, eine eigene Gerichtsbarkeit
aufzustellen etc.

Dieser Status ist allerdings nicht auf die beiden großen
Kirchen beschränkt, sondern steht grundsätzlich
auch anderen Religionsgemeinschaften offen.

Die „Zeugen Jehovas“ z.B. werden nach einem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts diesen Status auch erhalten.

Gruß, trobi

Danke, hilft mir weiter (owT)
.