1.Ist es LKW-Fahrer_in generell verboten Tramper_in mit zunehmen ?
2. Welche Strafe bekommt der/die LKW-Fahrer_in oder auch der/die Tramper_in wenn in einem LKW mit 2 Sitzplätzen 3 Menschen mitfahren ? Somit ein Mensch auf dem Bett sitzt.
2.1. Wo gegen wurde verstoßen ?
4. Gibt es Unterschiede bei Gefahrguttransporten?
zu Nr. 2: Keine Strafe für den Trucker. Wer nicht angegurtet ist, zahlt selbst. Sitzplätze haben nix mit der Personenzahl zu tun, die transportiert werden. Nur das zuläßige Gesammtgewicht darf nicht überschritten werden.
Aber Vorsicht: Was nicht verboten ist schützt auch automatisch vor den rechtlichen Folgen: kommt es zu Ufall mit Verletzten…wird nicht gehaftet…wenn man nicht angeschnallt war…
Frage Nr 3 erübrigt sich mit Nr. 2
Zu Nr. 4: Ein Truck mit Gefahrgut darf keine Tramper mitnehmen. Ist gergelt in ADR 8.3.1
Also Lkw mit roten Warnschildern …geht nicht…
Hoffe geholfen zu haben, sonst erneute Anfrage …
Aber erst nach dem 10.03.
Mitnahme von Personen im LKW ist meistens vom Chef untersagt.Im großen LKW sind zwei Sitzplätze vorhanden und mehr Personen sind auch nicht zugelassen und auf dem Bett sitzen geht gar nicht.Gefahrgut Transporter dürfen generell keine Fremden Personen mitnehmen.Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ich hoffe damit geholfen zu haben.
generell verboten ist die Mitnahme von Personen nicht. Auch LKW sind erst mal KFZ und halten sich an die STVO. Stell Dir vor, Du hättest als Kleinunternehmer einen eigenen LKW. Wer wollte Dir die Mitnahme von Personen verbieten? Es gibt aber Firmen, die Ihren Mitarbeitern vorschreiben, dass sie keine betriebsfremden Personen mitnehmen dürfen. Das darf jeder „Chef“ entscheiden wie er will.
Versichert sind in einem LKW oder PKW mitfahrende Personen im Schadenfall übrigens genau so wie es der Fußgänger ist, der durch dieses FZ beispielsweise angefahren wird. In beiden Fällen fügt der Fahrer einer anderen Person einen Schaden zu und muss dafür haften.
2.1) der Verstoß ist gegen §21 STVO
2) Welche Strafe der Fahrer bekommt hängt später wohl weitestgehend vom Richter ab. Lässt sich nicht pauschal sagen.
In FZ mit Gefahrgut (egal ob PKW, LKW oder sonst was)dürfen lt. ADR nur Personen mitgenommen werden, die bei der Firma arbeiten, das könnten auch Praktikanten sein. Aber nicht mal die Ehefrau oder Kinder des Fahrers dürfen mitfahren weil sie eben mal dort nicht arbeiten.
Brauchst Du es genauer, so melde Dich bitte noch mal bei mir.
tut mir leid, ich kenne mich mit trampen als Reisetätigkeit aus, nicht im rechtlichen Sinne weil keine juristische Ausbildung.
Ich schätze einfach mal, dass Personemmitnahme in LKWs aus rechtlicher Sicht kein Problem ist solange das Fahrzeug für die Personenanzahl zugelassen ist.
Bei Gefahrguttransporten könnten andere Verordnungen greifen. Da kenne ich mich gar nicht aus, kann mir das aber gut vorstellen. Vermutl müsste man vorher ein „Gefahrguttransportsicherheitseinführungszertifikat“ oder sowas nachweisen
Aus Versicherungssicht meine ich, dass in Firmenfahrzeugen grundsätzlich nur Firmenmitgleider versichert mitfahren dürfen. Das könnte aber bei jedem Versicherungvertrag unterschiedlich sein.
Generell ist es nicht menes Wisens nach nicht verboten,Tramper im LKW mitzunehmen,aber es ist ratsam,sich darüber mit seinem Arbeitgeber darüber zu unterhalten…
zu Punkt 2 deiner Frage kann ich Dir leider nichts genaurs sagen.
Zu pnkt 3 sei gesagt,das an Bod auf jeden Fall eine 2.Gefahrgutausrüstund mitzuführen ist,sobald eine weitere Person im LKW mitfährt.
Ich hoffe,ich kann ein wenig helfen.
Gruss Bernhard