1.Ist es LKW-Fahrer_in generell verboten Tramper_in mit zunehmen ?
2. Welche Strafe bekommt der/die LKW-Fahrer_in oder auch der/die Tramper_in wenn in einem LKW mit 2 Sitzplätzen 3 Menschen mitfahren ? Somit ein Mensch auf dem Bett sitzt.
2.1. Wo gegen wurde verstoßen ?
3. Gibt es Unterschiede bei Gefahrguttransporten?
1.Ist es LKW-Fahrer_in generell verboten Tramper_in mit
zunehmen ?
Nein. Ich z. B. habe mal bei Interrent einen 7,5-Tonner gemietet und darin zwei Kumpel mitgenommen. Mit dem Geschäftswagen - obwohl nur PKW - hätte ich das dagegen nicht dürfen.
Welche Strafe bekommt der/die LKW-Fahrer_in oder auch
der/die Tramper_in wenn in einem LKW mit 2 Sitzplätzen 3
Menschen mitfahren ? Somit ein Mensch auf dem Bett sitzt.
Ich kenne ehrlich gesagt keine LKW, bei denen nur zwei Sitzplätze vorhanden (und folglich in den Kfz-Papieren eingetragen) sind. Wenn jemand auf dem Bett sitzt statt angeschnallt auf dem 3. Platz, dann ist das ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 21a StVO über die Anschnallpflicht und wird entsprechend als OWi bestraft. Wenn wirklich nur 2 Plätze zugelassen sind, dann entsprechend § 21 StVO und § 21 a StVO zusammen.
2.1. Wo gegen wurde verstoßen ?
S.o.
Gibt es Unterschiede bei Gefahrguttransporten?
Ja § 19 II 2 GGVSEB kann bei Mitfahrt von Trampern nicht eingehalten werden.
Welche Strafe bekommt der/die LKW-Fahrer_in oder auch
der/die Tramper_in wenn in einem LKW mit 2 Sitzplätzen 3
Menschen mitfahren ? Somit ein Mensch auf dem Bett sitzt.
Ich kenne ehrlich gesagt keine LKW, bei denen nur zwei
Sitzplätze vorhanden (und folglich in den Kfz-Papieren
eingetragen) sind.