Rechtliche Regelung für Folgefehler an Hochschule

Hallo,

im Internet findet man zu dem Thema bis auf Wikipedia ( http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_(Deu… ) leider kaum Informationen.

Folgendes Szenario in einer Klausur:

Es gibt eine Aufgabe, mit 5 Teilaufgaben, die alle auf einander aufbauen. Konkret: Es handelt sich um einen Automaten der autonom die Zustände 0-1-2-5-6-7 durchläuft und dann wieder von vorne beginnt.

Nun habe ich leider, den Zustandsgraphen für einen Automaten gezeichnet der die Zustände 0-1-2-3-4-5-6-7 durchläuft (also 3 und 4 auch) (Teilaufgabe 1)

In den nachfolgenden Teilaufgaben habe ich dann selbstverständlich von 1.) ausgehend den Fehler durch die gesamte Aufgabe geschleppt.

Soweit ich weiß, ist eine Aufgabe nur dann aufgrund eines Folgefehlers als falsch bewertbar, wenn die Aufgabe dadurch stark vereinfacht wurde. Ist das korrekt?

Das ist hier jedoch nicht der Fall, dadurch dass dann keine sogenannten „dont-care“ Terme vorhanden waren, wurden die Boolschen Ausdrücke und Zeichnungen komplizierter, nicht einfacher.

Gruß,

Hallo,
die Frage kann ich leider nicht eindeutig beantworten. Meine Hochschulerfahrung hat eigentlich nur gezeigt, dass i.d.R. der betreffende Professor entscheidet wie ein solcher Fehler gewertet wird. Ob es eine rechtliche Grundlage gibt wage ich zu bezweifeln. Eine Möglichkeit wäre die Prüfungsordung deiner Hochschule auf solche Regelungen zu prüfen.

Gruß

im Internet findet man zu dem Thema bis auf Wikipedia (
http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsrecht_(Deu…
) leider kaum Informationen.

Folgendes Szenario in einer Klausur:

Es gibt eine Aufgabe, mit 5 Teilaufgaben, die alle auf
einander aufbauen. Konkret: Es handelt sich um einen Automaten
der autonom die Zustände 0-1-2-5-6-7 durchläuft und dann
wieder von vorne beginnt.

Nun habe ich leider, den Zustandsgraphen für einen Automaten
gezeichnet der die Zustände 0-1-2-3-4-5-6-7 durchläuft (also 3
und 4 auch) (Teilaufgabe 1)

In den nachfolgenden Teilaufgaben habe ich dann
selbstverständlich von 1.) ausgehend den Fehler durch die
gesamte Aufgabe geschleppt.

Soweit ich weiß, ist eine Aufgabe nur dann aufgrund eines
Folgefehlers als falsch bewertbar, wenn die Aufgabe dadurch
stark vereinfacht wurde. Ist das korrekt?

Das ist hier jedoch nicht der Fall, dadurch dass dann keine
sogenannten „dont-care“ Terme vorhanden waren, wurden die
Boolschen Ausdrücke und Zeichnungen komplizierter, nicht
einfacher.

Gruß,

Hallo,

so pauschal kann man das nicht sagen. Da macht jeder bei seiner Prüfung etwas anders. Einer nimmt die Werte genau und da zählt nichts anderes und anderen liegt eher der Rechenweg. Daher direkt an der Hochschule fragen bringt sicher mehr Erfolg.

Hallo,

Du hast zwar einen Flüchtingkeitsfehler in Deiner Antwort, allerdings ist Deine Lösung in der Folge korrekt gelöst.

Die Hochschule müsste Dir also 5 Punkte abziehen und den Rest dann korrekt zuschreiben.

Wehre Dich!

Grüße

Am liebsten wäre mir natürlich eine rechtliche Grundlage auf derer man die Argumentation stützen kann.

Denke da gibts bestimmt iwo etwas zu dem Thema…
viele Augen sehen mehr als zwei :wink:

Hallo,

leider weiß ich da nicht mehr als du.
Normalerweise werden Folgefehler genauso behandelt, wie du das schilderst (Sie sind nur dann falsch, wenn sie die Aufgabe stark vereinfachen).
Ich kann mich aber leider nicht auf Paragraphen beziehen, die das rechtlich stützen.

LG

Glaube etwas fündig geworden zu sein, gibt einige Urteile dazu, z.B. hier sind viele aufgelistet: http://www.danisch.de/Uni/Pruefrecht/Urteile.html

Stichwort: falsche Weichenstellung

Damit scheint die Sache eigentlich ziemlich klar

Good Luck

Hallo,

du kannst, soweit ich weiß, bei einer Klausur eine Zweitkorrektur verlangen. Bin mir aber nicht ganz sicher. Und soweit ich weiß, wirdeine Klausur idR bereits von 2 Personen korrigiert.
Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen. Im Notfall im Prüfungsamt mal fragen.

Gruß Anische