(Rechtliche) Reihenfolge beim Hauskauf

Hallo,
erstmal vielen Dank an alle jene, für die Antworten, die ich auf meinen Bericht " Courtage/ Sachverständiger" bekommen habe.

Ich möchte gerne nochmal auf das Thema Hauskauf zurückkommen.

Vielleicht kann mir jemand etwas zu der Abwicklungsreihenfolge sagen, helfen, korrigieren oder vervollständigen.

a) Antragstellung der Kredite (Hausbank und KfW)
b) Zusage der Kredite
b) Kaufvertrag beim Notar ( zusätzlich Bemerkung, das Eigentümer spätestens zum… auszieht und das Haus übergibt)
c) Auflasserklärung ? (keine Ahnung wie das richtig heißt)
d) Kündigung Mietverhältnis
e) Auszahlung an den Alt - Eigentümer

Vielen Dank im voraus.

Monika

im Grundsatz stimmt die Reihenfolge, wobei die Bezahlung des Hauspreises in der Regel über den Notar und/oder die beauftragte Bank geht.

Die „Auflassungsvormerkung“ dient dazu, hat eine Warnfunktion im Grundbuch. Damit soll jeder wissen, daß das Haus - demnächst - verkauft wird; der Eigentümer nicht x-mal das gleiche Haus verkaufen kann.

Da ein Hauskauf normalerweise (bei mir kam das schon öfters vor…) nur einmal im Leben erfolgt, empfehle ich alles, was man an Infos auftreiben kann, gut durchzulesen, Ratschläge von Fachleuten (!) in Anspruch nehmen. Die Wohnung kündigen sollte man auch nur dann, wenn man sicher sein kann, daß der Verkäufe auch wirklich pünktlich verschwindet.

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