Rechtliche Schritte bei Arbeitsverweigerung?

Liebe/-r Experte/-in,

Bei uns in der Firma haben wir folgendes Problem.

Wir haben seit einigen Jahren eine Sofrware laufen. Leider ist diese untragbar. Ersten haben wir NIE eine Einweisung auf diese Software bekommen und zweitens funktioniert sie nichr richtig. Sie wirft in kürzester Zeit viele Fehlermeldungen raus, die quitiert werden müssen, bevor wir wieder mit dem Porgramm arbeiten können. Diese Probleme sind öfters bei unseren Vorgesetzen bemängelt worden. Leider ohne Erfolg. Es heißt immer: „unsere Techniker arbeiten daran.“ Habe selber mit den Technikern gesprochen, die können den Fehler nicht finden.

Können wir in diesem Fall eine Arbeitsverweigerung machen und die Nutzung des Programms verweigern ohne rechtlich belangt zu werden? Wenn ja, auf welche Paragraphen oder Begründungen können wir uns da stützen.

Vielen Dank im Vorraus.

Gruß Holger Oschmann

Diese kann ich jur. NICHT beantworten. Dazu reichen meine Kenntnisse nicht aus.
Hier muß ich Sie an einen FA Arb.recht vewreisen.

Was mir viel sinnvoller erscheint, einf. mal d. Zeiten d. Korrektur u. Fehler dokumentieren.
Stichwort hier „Produktivität ?“

Dann stellt sich d. Frage, warum nicht längs ein IT-Fachmann d. Fa. hinzugezogen wurde, v. dem D. Programm ist.